Das Urheberrecht ist das geistige Eigentum an einem schöpferischen Werk. Ein solches Werk kann ein Text – egal ob ein paar Zeilen oder ein ganzer Roman, ein Foto, eine Skulptur, Software, ein Bild oder ein Bauwerk sein. Das
Dem Urheber steht es frei, mit seinem Werk zu verfahren, wie er möchte. Ohne Zustimmung des Urhebers darf sein Werk nicht kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden. Bei Verstössen kann er auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.
Das Urheberrecht ist in Österreich im Urheberrechtsgesetz (UHG) geregelt, vieles davon stammt aus internationalen Vorgaben. Das UHG schützt das geistige Eigentum an Werken der Literatur, der bildenden Kunst (dazu zählen Fotos), und Werken der Filmkunst. Software ist ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt. Diese gilt sowohl für den Quellcode als auch für die fertigen Programme.
Mit der Schaffung des Werks entsteht das Urheberrecht. Eine Anmeldung oder Registrierung wie bei einem Patent ist nicht notwendig. Das Urheberrecht verbleibt immer beim Schöpfer, also dem Autor, dem Fotografen oder dem Architekten. Wenn er einem Dritten gestattet, sein Werk zu Nutzen, zu kopieren oder zu vervielfältigen, spricht man von einem Nutzungsrecht. Gibt es eine Nutzungsvereinbarung für das Werk, erhält der Nutzer nur das (mit unter uneingeschränkte) Nutzungsrecht jedoch nicht das Urheberrecht. Ein solcher Vertrag kann bestimmen, für welchen Zweck, wie lange oder wie oft der Nutzer das Werk nutzen darf. Ebenso kann der Schöpfer ein Werk für gemeinfrei Erklären. Das bedeutet, dass jeder das Werk vervielfältigen oder verändern darf. Bekannt ist das auch unter Creative Commons, wobei bei dieser Lizenz gewisse Rechte vorbehalten werden. Beispielsweise kann der Verfasser verlangen, als Urheber genannt zu werden.
Wer ein Foto oder einen Text kopiert, auf seiner Webseite verwendet in einer anderen Form verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die Nennung der Quelle oder des Autors schützt dabei übrigens nicht. Der Verfasser oder der Fotograf können auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.
Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen
Wenn ein Werk unrechtmässig von einem Anderen verwendet wurde, kann der Schöpfer neben der Unterlassung unter Umständen Schadenersatz bekommen. Die Höhe des Schadenersatzes bei Urheberrechtsverletzungen bemisst sich daran, welchen Betrag durch die konkrete Nutzung in der Regel erzielbar gewesen wäre. In der Praxis werden Erfahrungswerte oder Richtpreise von Berufsverbänden herangezogen. Für ein Unrechtmässig auf einer Webseite veröffentlichten Foto eines Berufsfotografen können so durchaus einige hundert Euro zusammenkommen.