Aus dem Fernsehen kennt man oft den Begriff Sammelklage. Das gibt es allerdings nur im angelsächsischen Recht. In Österreich muss grundsätzlich jeder selbst Klagen und ein Gericht muss über jeden Fall gesondert Entscheiden.

Allerdings gibt es das Instrument der Verbandsklage. Gewisse privilegierte Organisationen wie z.B. der Verein für Konsumenteninformation habe das Recht zum Schutz von Konsumenten gegen ein Unternehmen eine solche Verbandsklage einzubringen. In vielen Fällen geht es dabei um unzulässige AGBs.

Von Gregor

Ein Gedanke zu “Verbandsklage”

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