Aus dem Fernsehen kennt man oft den Begriff Sammelklage. Das gibt es allerdings nur im angelsächsischen Recht. In Österreich muss grundsätzlich jeder selbst Klagen und ein Gericht muss über jeden Fall gesondert Entscheiden.
Allerdings gibt es das Instrument der Verbandsklage. Gewisse privilegierte Organisationen wie z.B. der Verein für Konsumenteninformation habe das Recht zum Schutz von Konsumenten gegen ein Unternehmen eine solche Verbandsklage einzubringen. In vielen Fällen geht es dabei um unzulässige AGBs.
[…] Handelsgericht Wien hat heute aufgrund einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation VKI in einem Urteil gegen den Online-Versandhändler Amazon […]