Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, können Sie einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Nicht nur in einem Strafprozess, wo man es vom Fernsehen kennt, kann man einen Anwalt kostenlos bekommen sondern auch bei einem Zivilprozess. Die ZPO sieht in §64 vor, dass jeder der durch einen Prozess in seiner gewöhnlichen Lebensführung beeinträchtigt würde, einen Anwalt als Verfahrenshelfer kostenlos zur Seite gestellt bekommt. Das gilt nicht nur, wenn Sie Beklagter sind, auch wenn Sie selbst eine Klage einbringen möchten, und diese Voraussetzung zutrifft, können Sie einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.