Die Verjährung ist jene Frist, nach der eine Forderung nicht mehr mit einer Klage geltend gemacht werden kann. Das Gericht prüft in diesem Fall nicht mehr, ob die Forderung zurecht besteht oder nicht. Sie erlischt jedoch durch die Verjährung nicht, sondern besteht als sogenannte Naturalobligation weiter. Das bedeutet, dass wenn ein Schuldner eine Schuld begleicht, obwohl sie bereits verjährt gewesen währe, kann er seine Zahlung nicht zurück verlangen.