Jeder, der eine Gefahrenquelle erzeugt, ist verpflichtet die Allgemeinheit vor Schäden, die durch diese Gefahrenquelle verursacht werden, zu schützen. Beispielsweise ist jemand, der ein Loch gräbt, dazu verpflichtet, dies derart abzusperren, dass niemand hineinfallen kann. Außerdem ist man bei einem Verkehrsunfall neben dem sofortigen alarmieren der Einsatzkräfte dazu verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern und nachkommende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dies macht man, indem man das Pannendreieck/Warndreieck in sicherer Entfernung zum Unfallort platziert. Hier gelten verschiedene Optional Abstände auf dem Land, auf der Autobahn und im Ort. Man sollte zudem dafür sorgen, dass das Unfallfahrzeug so schnell wie möglich von der Fahrbahn entfernt wird, damit der Verkehr wieder sicher und ohne Gefahren weitergehen kann. Dies nennt man Verkehrssicherungspflicht.