Die Volksanwaltschaft ist eine 1975 ins Leben gerufenes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es die Tägigkeiten der Landes- und Bundesverwaltungsbehörden zu prüfen. In Vorarlberg und Tirol gibt es eigene Landesvolksanwälte, welche die Landesverwaltung in diesen Bundesländern kontrollieren. Dies ermöglicht den Bürgern einen schnelleren und direkteren Zugang zur Beschwerdestelle. In allen anderen Bundesländern ist die Österreichesche Volksanwaltschaft ebenfalls für die Kontrolle der Landesverwaltung zuständig.

Über was kann man sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?

Jeder kann sich unabhängig von Alter oder Staatsbürgerschaf gegen eine Verwaltungsentscheidung beschweren. Verwaltungsbehörden sind beispielsweise die Bezirkshauptmannschaften, die Landesregierungen, Gemeinden, Bürgermeister, Ministerien, das AMS, usw.
Für Zivilprozesse und Strafverfahren ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Dies liegt daran, dass die Richter unabhängig sind und dies auch sein sollen. Daher unterliegen sie keiner Kontrolle. Lediglich die lange Verfahrensdauer wird von der Volksanwaltschaft oft kritisiert.

Wie funktioniert eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft?

Bei einer Beschwerde prüft die Volksanwaltschaft zunächst die formellen Anforderungen. Z.B. ob sich die Beschwerde tatsächlich gegen eine inländische Verwaltungsbehörde handelt. Sind diese Anforderungen erfüllt, setzt die Volksanwaltschaft dieser Behörde eine Frist zur Erklärung des Sachverhalts. Oft werden die Behörden bereits aufgrund dieser Prüfung selbst tätig und korrigieren ihren Fehler.
Tut sie dies nicht, wird die Volksanwaltschaft den Sachverhalt prüfen und entscheiden, ob die Behörde richtig gehandelt hat oder einen Fehler gemacht hat. In letzterem Fall wird sie der Behörde empfehlen, wie der Fehler zu korrigieren ist. Sie kann die Behörde allerdings nicht dazu zwingen.

Von Gregor

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