Der Vorvertrag ist in $ 938 ABGB geregelt und ist ist die (verpflichtende) Vereinbarung von Vertragspartner zukünftig einen Vertrag abschliessen zu wollen. Ist nichts anderes vereinbart, können die Parteien innerhalb von einem Jahr nach Abschluss des Vorvertrages auf Erfüllung klagen. In diesem Zivilprozess wird allerdings nicht auf die Sache selbst geklagt. Das Klagebegehren lautet in diesem Fall auf die Errichtung eines Hauptvertrags. Üblicherweise gibt es Vorverträge bei Immobiliengeschäften.
In dem Vertrag können Umstände vorgesehen werden, unter denen die Vertragsparteien berechtigt sind, den Vertrag zu lösen bzw. den Hauptvertrag nicht abzuschliessen. In der Praxis könnte so etwa vereinbart werden, dass ein Käufer den Hauptvertrag nicht abschliessen muss, wenn die Bank die Finanzierung ablehnt.