Die Wandlung bei einem Kaufvertrag ist die Rückabwicklung des Vertrags. Der Käufer gibt die gekaufte Sache zurück und erhält vom Verkäufer den Kaufpreis zurück. In der Regel steht dem Verkäufer ein Benutzungsentgelt für die Zeit der Verwendung zu. Dabei kommt es auf die Beschaffenheit der Sache an.
Ein Möbelstück wird für einige Wochen einen geringeren Wertverlust haben als ein PKW, mit dem der einstweilige Besitzer zahlreiche Kilometer gefahren ist.
Voraussetzung für die Wandlung ist, dass die Sache einen Mangel hat. Der Käufer muss dem Verkäufer vor der Wandlung die Gelegenheit einräumen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.