Ein Wechsel ist eine Dokument, mit dem eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers festgehalten wird. Der Wechsel ist also quasi ein Schuldschein, der ganz besondere Merkmale enthalten muss. Im Gegensatz zu einem Schuldschein, der diese Wechselmerkmale nicht erfüllt, muss man beim Wechsel nicht aus dem Grundgeschäft klagen, sondern kann in einem Wechselmandatsverfahren sehr schnell zu seinem Recht kommen und der Schuldner hat nur sehr wenig Einreden.
Genau darum gibt es diese besonders strengen Formanforderungen, damit sich jeder, der einen Wechsel unterschreibt, darüber im Klaren ist.