Wie wir wissen, ist ein Urteil endgültig und es darf wegen dem Grundsatz ne bis in idem nicht noch einmal über selbe Sache entschieden werden. Wenn aber nach dem ein Urteil rechtskräftig geworden ist neue Tagsachen oder Beweise auftauchen, besteht die Möglichkeit eine Wiederaufnahme zu beantragen. Dies geschieht im Zivilrecht mit einer Wiederaufnahmeklage.

Die Voraussetzungen für einen Wiederaufnahmeklage sind in § 530 Abs. 1 ZPO abschliessend aufgeführt. Im Wesentlichen geht es darum, dass sich eine Dokument im nachhinein als gefälscht herausstellt oder eine Zeugenaussage wegen einer Falschaussage überführt wurde.

Zu unterscheiden sind Tatsachen, die erst nach dem Urteil entstehen oder jenen bereits vorher existieren jedoch erste nach dem Urteil bekannt geworden sind.

Die Frist für die Wiederaufnahmeklage beträgt gem. § 534 ZPO vier Wochen ab Bekanntwerden des Wiederaufnahmegrundes und kann nicht verlängert werden. Wenn Sie eine Wiederaufnahmeklage einbringen wollen, müssen Sie dies bei dem Gericht, dass in erster Instanz zuständig war und den Wiederaufnahmegrund beschreiben sowie Angaben zu Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der gesetzlichen Frist für die Klage ergibt, machen.

Von Gregor

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