Der bedingte Zahlbefehl ist ein Instrument, dass im Mahnverfahren zum Einsatz kommt. Wenn jemand von einem anderen einen Geldbetrag fordert, erlässt das Gericht auf dessen Antrag, ohne mündliche Verhandlung, einen Zahlbefehl. Dem Beklagten wird er zugestellt, ohne dass er zuvor gehört wird. Darin steht im wesentlichen nur, wer eine Forderung in welcher höhe und aus welchem Grund erhoben hat.
Obwohl der Zahlbefehl ein Beschluss ist, gibt es dagegen keinen Rekurs, sondern lediglich den Einspruch. Der Einspruch setzt den Zahlbefehl ausser Kraft und es findet eine mündliche Verhandlung statt nach der mit Urteil entschieden wir, ob die Forderung zurecht besteht oder nicht. Die Frist, in der Beklagte den Einspruch erheben muss, beträgt 30 Tage. Was kann man tun, wenn man diese Frist versäumt hat?