Die Zivilprozessordnung (ZPO) ist das Herzstück des Zivilprozessrechts. Hier sind die wesentlichen Verfahrensbestimmungen festgelegt. Sie regelt, wie ein Zivilprozess abläuft. Das bedeutet, wie er Beginn, in der Regel mit einer Klage, und wie er endet, in der Regel mit einem Urteil. Geregelt werden ebenso Prozessvoraussetzungen. Wesentliche Inhalte und Abläufe des Verfahrens sind vorgegeben. Dazu gehören die Zeugeneinvernahme und andere Beweisaufnahmen.
Die ZPO bestimmt welche Rechtsmittel es gegen Urteile und Beschlüsse gibt, unter welchen Umständen diese ergriffen werden können und welches Gericht dafür zuständig ist.
Im Gegensatz zu den Abläufen in einem Strafprozess, sind die Abläufe in einem Zivilprozess in den Medien nicht so präsent und deshalb in der Bevölkerung nicht so bekannt. ZPO.at möchte diese Verfahrensgrundsätze etwas näher bringen und verständlich machen.
Neben der ZPO gehören die Jurisdiktionsnormen (JN) und das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) zu den wichtigsten Gesetzen im Zivilverfahrensrecht.