Für gewöhnlich berichtet ZPO.at nicht von deutschen Zivilprozessen. Das Landsgericht Duisburg hat diese Woche ein interessantes Urteil zur Haftung von Webhosting gefällt. Da sehr viele österreichische Webseitenbetreiber ihren Internetauftritt aus Kostengründen bei einem deutschen Anbieter haben, hat dieses Urteil Auswirkungen über die Landesgrenzen hinweg. Darum möchten wir unseren Lesern diese Entscheidung nicht vorenthalten. Das LG Duisburg hat in seiner Entscheidung zu 22 O 102/12 klargestellt, dass Hosting-Provider dazu verpflichtet sind, regelmässig Sicherungs-Backups durchzuführen. Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?
Wer eine Webseite betreibt, muss diese zwangsläufig auf einem Server gespeichert haben. In der Fachsprache heisst das hosten. Ihre Webseite ist also quasi bei dem Webserver zu Gast. Nicht jeder hat das Geld und das Fachwissen hat einen eigenen Server zu betreiben. Gerade für kleinere Webshops oder Blogs ist ein eigener Server gar nicht notwendig. Auf dem Markt gibt es viele Anbieter, die Ihren Webserver mehreren Kunden gleichzeitig zur Verfügung stellt. Derartige Anbieter nennt nennen IT-ler Web-Hoster.
Die Kunden haben auf den Server nur eingeschränkt Zugriff. Das ist verständlich, da sie sonst auf alle Daten und Einstellungen der anderen Kunden auf demselben Server zugreifen könnten. Allerdings ist es für die Kunden so sehr schwer, ein Backup der Webseite anzulegen. Schliesslich hat ein Kunde nicht die Möglichkeit regelmässig und automatisch sämtliche Daten an einen anderen Ort zu kopieren.
Für den Anbieter ist das hingegen sehr leicht. Durch verschiedene Techniken lassen sich Sicherungskopien aller Kundendaten auf einem Server automatisch spiegeln und an einem anderen Ort speichern. Allerdings braucht der Anbieter, wenn er alle Kundendaten doppelt speichert, die doppelte Anzahl an Festplatten. Das ist ein erheblicher Kostenfaktor, weshalb viele Hoster darauf Verzichten. Wenn nun eine Festplatte im Server kaputt geht, das kommt übrigens häufiger vor als Sie vielleicht denken, ist die Webseite weg.
Im gegenständlichen Fall hat der Kläger bei beim beklagten Hoster seit 8 Jahren eine Webseite betrieben. Währen dieser Zeit hat er sehr viel Zeit investiert und die Seite immer weiter ausgebaut. Plötzlich trat ein Festplattendefekt auf und die Seite war unwiederbringlich verloren. Er entschloss sich, den Hoster auf Schadenersatz zu klagen. Vom LG Duisburg bekam er recht.
Das Gericht bestätigt die Rechtsauffassung des Klägers, dass ein Web-Hoster dazu verpflichtet ist, regelmässige Backups durchzuführen. Dies sei eine Nebenpflicht, welche sich aus dem Vertrag ergibt. Die Höhe des Schadens bemisst das Landgericht mit den Kosten der Wiederherstellung durch den Kläger oder einen Dritten. Dabei ist unbeachtlich, ob die Daten auf einem öffentlichen Webarchiv zur Verfügung stehen und von dort teilweise bezogen werden könnten.
Allerdings geht das Gericht davon aus, dass es sich bei einer 8 Jahre alten Webseite um eine „Alte“ Webseite handelt und der Grundsatz „Neu für Alt“ anzuwenden sei. Bei diesem Grundsatz geht es um Folgendes: Wem eine gebrauchte Sache zerstört wird und vom Schädiger im Rahmen des Schadenersatzes eine neue Sache zugesprochen bekommt, muss sich den Mehrwert anrechnen lassen. Klar ist ein neues Auto mehr wert als ein Gebrauchtes.
Nach Auffassung des Klägers und seiner Rechtsanwälte ist eine Webseite nicht „Alt“ oder „Gebraucht“. Ihrer Meinung nach sei diese Regelung nicht anwendbar. Daher haben sie Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt.
Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf Österreich?
Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, gehe ich davon aus, dass viele Web-Hoster zukünftig regelmässige Backups einführen. Wenn Sie Ihre Webseite in Deutschland haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben, sollte dies nicht der Fall sein. Sollten Sie einen ähnlichen Fall in Österreich haben, können Sie sich nicht direkt auf diese Entscheidung berufen. Dennoch kommt es im Internetrecht immer häufiger vor, dass österreichische Gerichte deutschen Entscheidungen folgen und ähnlich entschieden.