Lohnabrechnungen sind sehr kompliziert. Da ist es nicht verwunderlich, dass hin und wieder Fehler passieren und ein Arbeitnehmer einen zu hohen Lohn ausbezahlt erhält. Wenn der Fehler erst nach einer längeren Zeit bemerkt wird, geht es schnell um eine höhere Summe. Muss ein Arbeitnehmer zu viel erhaltenen Lohn zurückzahlen?
Im Normalfall ist für jeden klar, dass Geld, dass jemand zu unrecht erhalten hat, zurückgezahlt werden muss. Juristisch wird von einer rechtsgrundlosen Zahlung gesprochen. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnabrechnung bekommen, gehen Sie davon aus, dass diese korrekt ist. Nun geben Sie mit unter Geld für etwas aus, dass Sie nicht gekauft hätten, wenn Sie gewusst hätten, dass Ihr tatsächlicher Lohn niedriger ist.
Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Arbeitsrecht für diesen Fall eine Ausnahmebestimmung geschaffen. Diese Bestimmung ergibt sich aus § 1431 ABGB und besagt, dass ein Arbeitnehmer gutgläubig verbrauchtes Entgelt nicht zurückzahlen muss bzw. der Arbeitgeber es nicht zurückfordern kann.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich gutgläubig ist. Das bedeutet, dass er, beispielsweise aufgrund der Lohnabrechnung oder des Arbeitsvertrags, tatsächlich davon ausgehen durfte, dass ihm das Entgelt in dieser Höhe rechtmässig zusteht. Bereits Zweifel an der korrekten Abrechnung genügen, damit ein Arbeitnehmer nicht mehr gutgläubig ist. Somit besteht dann eine Rückzahlungspflicht. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner Entscheidung 9 ObA 66/14t klargestellt.
Die Beweislast trifft in einem solchen Fall übrigens den Arbeitgeber. Er muss beweisen, dass der Arbeitnehmer gewusst hat, dass er den Lohn unrecht erhalten hat oder den zu viel erhaltenen Betrag noch nicht verbraucht, also ausgegeben hat.