Bei einem Erbfall, gilt zuerst die gesetzliche Erbfolge. In jeder Parentel erhalten die Erben denselben Anteil. Wer das nicht möchte und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, der muss ein Testament errichten. Die Formvorschriften für das Testament finden sich im § 578 ABGB. Sie sind in Österreich sehr streng. Dadurch soll einerseits dem Testierenden die Ernstlichkeit klarwerden und andererseits ein Schutz gegen Testamentsfälschung gewährt werden. Was muss man bei einem Testament beachten?
Die wichtigste Voraussetzung für ein gültiges Testament ist die Handschriftlichkeit. Sie müssen Ihr Testament selbst von Hand schreiben. Empfehlenswert ist dabei, einen dokumentenechten Stift zu schreiben. Ein Testament, das mit dem PC geschrieben wird, ausgedruckt und unterschrieben, ist nicht gültig und wird beim Erbfall nicht beachtet. Wichtig ist weiters, das Testament zu unterschreiben. Ein Datum ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch wird es selbst im Gesetz dringend empfohlen. Das Datum ist darum wichtig, damit bei einem späteren, geänderten Testament keine Unklarheit darüber besteht, welches Testament zuletzt geschrieben wurde und damit verbindlich ist. Nicht vergessen werden darf die eigenhändige Unterschrift, ohne die ein Testament oder ein Codizil nicht gilt.
Wer nicht in der Lage ist, seinen letzten Willen selbst zu schreiben, der kann es von einem anderen Schreiben lassen. Damit dieses sogenannte fremdhändige Testament muss eigenhändig im Beisein von drei Zeugen unterschrieben werden. Die Zeugen müssen gem. § 579 ABGB ebenfalls auf dem Testament, und zwar auf demselben Papier und nicht etwa auf dem Umschlag unterschreiben. Empfehlenswert ist die Anschrift der Zeugen ebenfalls zu notieren. Dass die Zeugen den Inhalt kennen, ist nicht notwendig. Sie bezeugen lediglich die eigenhändige Unterschrift. Wer aus gesundheitlichen Gründen selbst dazu nicht in der Lage ist, kann seinen letzten Willen bei einem Notar oder vor Gericht erklären.
Neben dem schriftlichen Testament gibt es ein mündliches Testament. Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur bei unmittelbarer Lebensgefahr. Bei dieser Testierform muss der Testierende seinen letzten Willen vor zwei Zeugen verkünden. Ein mündliches Testament gilt nur bis zu 3 Monate nach dem Wegfall der Lebensgefahr.
Was schreibt man in das Testament
In einem Testament können Sie, abgesehen vom Pflichtteil, über all Ihre Vermögenswerte verfügen. Sie können eine einzelne Person als Universalerben einsetzen, und dieser alles vererben, oder das Vermögen nach Anteilen mehreren Erben. Empfehlenswert ist, den Erben möglichst genau zu bezeichnen. Beispielsweise: “Mein Bruder Georg Berger erhält die Hälfte meines Vermögens nach dem Pflichtteilsabzug”. Wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, empfehle ich die Adresse und das Geburtsdatum des Erben im Testament anzugeben. So lassen sich Verwechslungen oder Streitigkeiten vermeiden.
Wenn Sie jemandem nur eine bestimmte Sache vererben möchten, spricht man von einem Vermächtnis. In diesem Fall ist es empfehlenswert die Sache genau zu bezeichnen. Auch dass verhindert Erbstreitigkeiten und Verwechslungen. Eine Formulierung wäre “Ich vermache meinem Nachbarn Kurt Lutz, 30.10.1988, Wohnhaft am Weg 2, den Rasenmäher Marke Honda, der sich in meiner Garage befindet.
Wo soll ein Testament aufbewahrt werden?
Wenn in einem Testament jemand benachteiligt wird und diese Person das Testament zuerst findet, besteht natürlich ein gewisses Risiko, das es plötzlich verschwindet. Auch sonst kann ein Testament, zerstört werden oder verloren gehen. Um ein Testament sicher zu verwahren, kann man es bei einem Notar hinterlegen. Die österreichische Notariatskammer führt ein Testamentsverzeichnis, worin alle Testamente, die hinterlegt wurden, eingetragen werden. Wenn jemand stirbt, wird immer abgefragt, ob irgendwo bei einem Notar ein Testament des verstorbenen hinterlegt wurde.
Wer ganz sicher sein will, dass sein letzter Wille frei von Formalfehlern und damit ungültig ist, kann es von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen lassen. Der Anwalt ist dabei meist die günstigere Wahl.