Bei einem guten Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es selbstverständlich, dass der Arbeitnehmer dem Vorgesetzten umgehend Bescheid gibt, wenn er erkrankt ist. Wenn es krieselt, versuchen beide Seiten oft alles, es dem anderen das Leben schwer zu machen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob eine Angestellte dem Arbeitgeber mitteilen muss, dass sie krank ist. Wie hat der OGH entschieden?
Die Vorgeschichte begann, wie in solchen Fällen üblich lange vorher. Das Verhältnis war längst zerrüttet. Als die Angestellte dem Dienst fernblieb, entschloss sich der Arbeitgeber zu einer fristlosen Entlassung. Die Angestellte teilte ihm jedoch nicht mit, dass Sie an diesem Tag krank war. Stattdessen entschied sie sich, den Prozessweg zu bestreiten und gegen die Entlassung zu klagen. Erst vor Gericht brachte Sie vor, dass sie am gegenständlichen Tag krank war.
Der Arbeitgeber sagte glaubhaft, dass er sie nicht entlassen hätte, wenn er gewusst hätte, dass sie nicht unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben wäre. Aus diesem Grund entschied der OGH, dass die Angestellte eine Mitschuld an der ungerechtfertigten Entlassung trägt. Sie erhält deshalb nur die Hälfte der ihr zustehenden Entschädigung.
(OGH 9 ObA 39/14x)