skiunfallEine interessante Frage hat uns von einem unserer Leser erreicht. Klaus P aus Graz wurde letztes Jahr beim Schifahren schwer verletzt worden. Ein Snowborder hatte ihn übersehen und ist mit Ihm kollidiert. Nun hat er vom Zivilgericht einen Betrag von 17.000 Euro als Schmerzensgeld zugesprochen erhalten. Er möchte wissen, ob er für diesen Betrag Steuern zahlen muss. Gerne möchten wir diese Frage hier beantworten.

Nach dem österreichischen Einkommenssteuergesetz (EStG) sind jene Einkünfte zu versteuern, die aus einer der 7 Erwerbsarten stammen. Zwar ist die 7. Eerwerbsart die sogenannten “sonstigen Einkommen”, darunter fallen allerdings z.B. Provisionen oder ähnliche Verfügungen. Da da Schmerzensgeld kein Umsatz darstellt, fällt keine Umsatzsteuer an. Ebenso wenig ist eine Schmerzensgeldzahlung eine Schenkung, sodass keine Schenkungssteuer anfällt.

Es ist daher tatsächlich so, dass für Schmerzensgeld keine Steuern bezahlt werden müssen. Das ist auch gut so, denn der Staat soll sich nicht noch am Schaden bereichern resp. der Geschädigte hätte in diesem Fall nicht seinen vollen Schaden ersetz bekommen.

Von Gregor

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