Zahlreiche Blogger berichteten in den letzten Tagen von einer französischen Bloggerin, die wegen einer schlechten Restaurantkritik in ihrem Blog eine Strafe von 1.500 Euro bezahlen musste. Zudem verurteilte das französische Gericht die Autorin den Titel des Blogbeitrags zu ändern. Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus? Darf man negative Bewertungen in einem Blog äussern und wo sind die Grenzen?
Eingangs möchte ich erwähnen, dass mir das Urteil selbst nicht vorliegt. Zwar wird in vielen Blogs über dieses Urteil berichtet, der Urteilstext selbst findet sich jedoch nirgends. Daher gehe ich in meiner Einschätzung von jenen Fakten aus, die in den verschiedenen Medien berichtet wurden.
Caroline Doudet berichtet in Ihrem Blog von einer Pizzeria. Sie schrieb, dass sie nie wieder in dieses Lokal gehen würde. Der Restaurantbesitzer klagte auf Unterlassung und Richtigstellung. Der Klage wurde stattgegeben und die Bloggerin wurde zur Zahlung von 1.500 Euro verurteilt. So wie es berichtet wird, handelt es sich bei dem Prozess gegen Caroline Doudet um eine erstinstanzliche Entscheidung. Ein Rechtsmittel wurde nicht ergriffen. Zudem war sie im Prozess nicht durch einen Anwalt vertreten. Es ist daher nicht abschliessend zu beurteilen ob des negativ bewertete Restaurant letztendlich durchgesetzt hätte oder ob das französische Höchstgericht nicht zugunsten der Presse- und Meinungsfreiheit entschieden und die Klage abgewiesen hätte.
Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
Art. 13 des Staatsgrundgesetzes (StGG) garantiert die Meinungsfreiheit und und die Pressefreiheit.
Artikel 13:
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äussern.
Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.
Eingriffe und Einschränkungen in derartige verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte sind nach herrschender Rechtsprechung möglich, jedoch nur nach sorgfältiger Abwägung. Wichtig ist zwischen Meinung und Tatsachen zu unterscheiden.
Eine Meinung ist eine persönliche, wertende Äusserung über etwas. Ein Beispiel hierfür wäre: „Das Essen in diesem Lokal hat mir nicht geschmeckt“ oder „Das Unternehmen gefällt mir nicht“. Hierfür gibt es keinen Wahrheitsbeweis. Eine Tatsachenbehauptung wäre beispielsweise: „Die Küche war dreckig“ oder „das Essen war abgelaufen“. Solche Tatsachen dürfen nur behauptet werden, wenn Sie der Wahrheit entsprechen. Gegebenenfalls muss dies in einem Gericht von demjenigen, der die Behauptung aufgestellt hat, beweisen werden.
Doch auch die Meinungsäusserung kennt gewisse Grenzen. Die Verletzung der Ehre ist ein schutzwürdiges Interesse, weshalb die Meinungsfreiheit soweit eingeschränkt ist, dass ein anderer nicht in seiner Ehre verletz werden darf (OGH zu 4 Ob 2118/96s). Das bedeutet, dass Sie sich nicht derart niederträchtig über ein Unternehmen äussern dürfen, dass jemand dadurch in seiner Ehre verletzt wird. Wo ist hier die Grenze? Der OGH stellte in der gerade zitierten Entscheidung klar, dass bei der Kritik eines Verbrauchers an einem Unternehmen selbst scharfe und unangemessene Formulierungen toleriert werden müssen. Wenn diese Meinungsäusserung nicht auf eine konkrete Fakten stütz, sind diese nicht zulässig (OGH zu 4 Ob 302/98k). Beispiele hierfür wären die Behauptung, dass der Unternehmer dumm oder faul ist, wenn dies nicht anhand einer Tatsache nachgewiesen werden kann.
Zulässig sind jedenfalls Behauptungen, die entweder eine klar erkennbare und objektive eigene Meinung darstellen wie „Das ist das schlechteste Lokal, in dem ich je gegessen habe“ und Tatsachenbehauptungen, die der Autor beweisen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Behauptung „In dem Gasthaus wurde mir ein abgelaufenes Bier serviert“.
Aus meiner Sicht gibt es in Österreich keine rechtlichen Bedenkenden gegen negative Bewertungen von Unternehmen, solange keine Tatsachen behauptet werden, die offensichtlich nicht stimmen. Bloggern möchte ich nahelegen entsprechende Fotos zu machen, um im Zweifel die Wahrheit des Berichts darlegen zu können.