Die EU hat beschlossen, dass Kosumenten nun EU-weit Sammelklagen einreichen dürfen. Wie genau das funktioniert erklären wir hier.
Bis jetzt ist es in den meisten europäischen Ländern so, dass eine Klage nur von einer Person gegen eine andere möglich ist. Sammelklagen gibt es derzeit auch in Österreich nicht. Zwar gibt es die sog. Verbandsklagen, diese ermöglicht Organisationen wie dem Verein für Konsumenteninformation ein unlauteres Verhalten von einem Konzern durch ein Urteil abzustellen, Ansprüche für einzelne Konsumenten können so nicht durchgesetzt werden.
Der VW Abgasskandal hat gezeigt, dass es für Konsumenten sehr schwierig ist, so zu Ihrem Recht zu kommen, besonders wenn es um ausländische Unternehmen geht. In Deutschland konnten sich zahlreiche Verbraucher in einem Verfahren zusammenschliessen. So ist natürlich das Porzesskostenrisiko deutlich geringer. Österreicher konnten sich dem aber nicht anschliessen.
Aus diesem Grund hat die EU nun eine Veränderung beschlossen. In jedem Mitgliedsstaat muss es zumindest eine Verbraucherschutzorganisation geben, die für Konsumenten gesammelt ansprüche durchsetzen kann. Für die Beteiligten wird der Anschluss in diesen Verfahren so deutlich vereinfacht.
Wann sind EU-Sammelklagen möglich?
Die Mitgliedsstaaten haben nun 2 Jahre Zeit, bis dann muss diese Verordnung spätestens umgesetzt werden. Wir gehen aber davon aus, dass die meisten Staaten die Verordnung schneller umsezten werden und Sammelklagen bereits 2021 möglich sein werden.