Eine Drohne

Am 1. Juli tritt eine neue Richtlinie idronen Kraft, die die Regelungen für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Bis jetzt war es so, dass in jedem Land unterschiedliche Regel bestanden. Für Österreichische Drohnenpiloten ist dies besonders erfreulich, den hierzulande war die bisherige Rechtslage besonders streng und die Bewilligungen teuer und kompliziert zu bekommen. Kleine Drohnen durften zwar ohne Bewilligung geflogen werden, aber nur zum Zweck des Fliegens selbst. Sobald eine Kamera auf der Drohne in Betrieb war, war dies nicht mehr der Fall und es brauchte eine Bewilligung der Austro Control, welche 350 Euro pro Jahr kostet. Andere Länder waren da viel liberaler. In Portugal reicht es beispielsweise, ein Online-Formular auszufüllen. Die Bearbeitung war kostenlos und man bekam innerhalb von ein paar Tagen seine Erlaubnis, die allerdings auf ein Gebiet begrenzt war. In der Schweiz darf man aktuell sogar ohne jede Bewilligung fliegen, wenn die Drohne weniger als 500 Gramm Startgewicht hat.

Selbst wenn man sich die Mühe gemacht hat, in einem Land die Betriebserlaubnis zu beantragen, galt diese aber nur für das jeweilige Land. Im Ausland musste ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie sieht die neue Rechtslage für Drohnen aus?

Nun gilt, eine Registrierungspflicht für alle Drohnen. Die Austro Control hat zwar die Höhe der Gebühr noch nicht bekannt gegeben, er soll aber deutlich niedriger sein als bisher für die Bewilligung. Für die erfolgreiche Registrierung müssen angehende Drohnenpiloten ein Schulungsvideo ansehen und abschliessend einen Multiple-Choice-Test absolvieren.

Die Bewilligung gilt dann in ganz Europa, da dies einer Richtlinie der EASA zugrunde liegt.

 

Von Gregor

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