Justizminister Brandstätter hat erneut mit einem Vorhaben einen ersten Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Das Mietrechtsgesetz (MRG) soll modernisiert und vereinfacht werden, so die Ankündigung.
Die komplexen und starren Regelungen des MRG machen es Vermietern ohnehin schon schwer eine Wohnung zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vermieten. Die zahlreichen Entscheidungen des OGH zum MRG in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass viele Vermieter Wohnungen lieber leerstehen lassen, als sie zu vermieten.
Erwähnenswert sind an dieser Stelle zwei Entscheidungen. Zum einen hat das Höchstgericht entschieden, dass es nicht zulässig sein soll, Erhaltungspflichten auf den Mieter abzuwälzen. (2 Ob 73/10i). Wenn man sich nun überlegt, dass man eine Garconiere für 400 Euro im Monat vermietet. 10% also 40 Euro gehen sofort an Mehrwertsteuer weg, bleiben noch 360 Euro. Wenn wir von einem Durchschnittsteuersatz von 35% ausgehen, dann bleiben noch 234 Euro im Monat, was einer Nettomiete von 2.808 Euro entspricht. Wenn man nun dem Mieter einen neuen Kühlschrank und eine neue Waschmaschine kaufen muss, weil sie kaputt gegangen sind und dann noch einer Reparatur der Heizung dazu kommt, was bleibt dann noch unter dem Strich übrig? Ganz abgesehen vom Ausfallsrisiko – gar nichts.
Das zweite Urteil, ist die Entscheidung OGH 6 Ob 104/09a wonach Vereinbarungen die den Mieter verpflichten nach Beendigung des Mietverhältnisses auszumalen, sittenwidrig seinen. Auch dieser Punkt mach die Vermietung für viele Mieter unwirtschaftlich. Gerade in Zeiten von rapid steigenden mieten ist es weder sozial noch sinnvoll, dass viele Wohnungen ungenutzt leer stehen. Das führt nur zu noch mehr Druck auf den Wohnungsmarkt.
Es bleibt zu hoffen, dass die vom Justizminister angekündigten, aber noch nicht näher ausgeführten Verbesserungen auf diese Entscheidungen eingehen und Vermietung wieder wirtschaftlich attraktiver machen.