Mit Jahresbeginn trat das neue Gewährleistungsrecht in Kraft. Für Konsumenten bringt es einige neue Vorteile.
Diese Reformen setzt die EU-Richtlinien 2019/771 über den Warenkauf um. Diese zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig die Schutzmassnahmen auf die Bereitstellung digitaler Inhalte auszudehnen.
In Österreich wird das neue Gewährleistungsrecht hauptsächlich im neuen Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und durch einzelne Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) umgesetzt.
Der wichtigste Aspekt dabei ist die Verlängerung der Vermutungsfrist für die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate. Diese sagt, dass wenn ein gekauftes Gerät kurz nach dem Verkauf ein Defekt auftritt, davon auszugehen ist, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Tritt innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe ein Mangel auf, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Andernfalls hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistung. Gerade bei teureren Geräten wie Smartphones kann das für Konsumenten vorteilhaft sein. Denn der Verkäufer kann in dieser Frist nicht einfach behaupten, der Defekt sei durch die falsche Bedienung entstanden oder weil man das Gerät (ins Wasser) fallen hat lassen. Er müsste das Beweisen. Dies wird ihm in vielen Fällen nur schwer gelingen.
Einen weiteren Vorteil bringt das neue Gewährleistungsrecht beim Kauf von digitale Produkten wie E-Books. Hier beträgt die Gewährleistungsfrist jetzt auch zwei Jahre ab Lieferdatum. Bei laufenden digitalen Diensten, wie z. B. Streaming-Abos, erstreckt sich die Garantie über den gesamten Bereitstellungszeitraum.