Lange wurde über die Festplattenabgabe diskutiert, jetzt scheint sie Wirklichkeit zu werden. Das Bundeskanzleramt hat einen Gesetzesentwurf zum neuen Urheberrecht in Begutachtung geschickt. Das Parlament wird demnächst darüber beraten. Wenn es nach dem Willen der Regierung geht, wird es noch im Herbst beschlossen und in Kraft treten.
Von der Abgabe erfasst sind nicht nur Festplatten, sondern sämtliche Speichermedien wie USB-Sticks oder Handys. Auf die genaue Höhe konnte sich die Koalition noch nicht verständigen. Insider rechnen mit rund 15% des Verkaufspreises.
Die Einnahmen gehen an eine Verwertungsgesellschaft, die sich ähnlich wie das AKM um die Verteilung unter den Kunstschaffenden kümmern soll. Im Gegenzug zur Einführung dieser vielkritisierten Abgabe soll das Urheberrecht geändert werden. Privates Kopieren und herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken sollen ausdrücklich legal werden.
Das ist freilich eine gewisse Augenauswischerei, denn bereits jetzt gibt es keine Bestimmung, die Kopieren oder Herunterladen verbietet. Die geplante gesetzliche Klarstellung ändert also nichts.
Was kann man tun?
Zahlreiche Netzaktivisten haben in ihren Gruppen Widerstand angekündigt. Sollte sich die Festplattenabgabe nicht verhindern lassen, gibt es doch noch einen Lichtblick. Die EU hat derzeit keine Pläne für eine konkrete Abgabe auf Speichermedien. Darum bleib in Zukunft noch der Einkauf in Deutschland oder anderen EU-Ländern. Festplatten, die man im Ausland bestellt, fallen natürlich nicht unter die Abgabe. Für die österreichischen Händler bedeutet das natürlich ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.
Eine Ausnahme von der Abgabe ist ebenfalls geplant. Wer glaubhaft machen kann, dass er ein Speichermedium nicht für urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird, soll einen Antrag auf Rückerstattung stellen können. Wie das genau aussieht und wie man dies in der Praxis glaubhaft machen soll, dazu gibt es noch keine Antworten.