Die Normverbrauchsagabe (NoVA) ist eine der systemwidrigsten Steuern, die sich der österreichische Gesetzgeber ausgedacht hat. Das Ziel der Abgabe war es ursprünglich, Fahrzeuge mit einem höheren Spritverbrauch besonders zur Kasse zu bitten. Das sollte einen Lenkungseffekt haben.
Um die Käufer von besonders teuren Fahrzeugen extra zu belasten, hängt die NoVa neben dem Verbrauch auch vom Kaufpreis ab. Importiert man ein gebrauchtes Fahrzeug, muss ebenfalls NoVA bezahlt werden. Führt man ein Auto wieder aus Österreich aus, müsste man doch die Abgabe anteilig wieder zurück bekommen. Bis jetzt war dies jedoch nur möglich, wenn der Verkäufer Händler war oder das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Diese Unterteilung ist nach der Akutellen Entscheidung des VfGH (153/2014-7) nicht sachlich gerechtfertigt und daher verfassungswidrig. Die Regierung hat nun bis Jahresende Zeit die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz zu ändern.
Immer wieder gab es vom VfGH und vom EuGH Korrekturen an der Abgabe, da Sie mit dem Verfassungsrecht und dem Europarecht teilweise nicht vereinbar war und unserer Meinung immer noch nicht ist.