parlamentVor kurzem hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Internetprovider dazu verpflichtet sind, Webseiten unter Umständen zu sperren. In der gegenständlichen Klage ging es um Urheberrechtsverletzungen. Eine Klarstellung liess der OGH offen. Daher werden alle grossen Provider derzeit mit Anträgen auf Netzsperren überflutet. Dank diesem Fehlurteil kann jeder behaupten, dass eine Webseite gegen das Urheberrecht verstösst und die Sperre bei den Providern beantragen. Wie das zu beweisen ist, dazu sagt das Höchstgericht nichts. Was hat es mit den Netzsperren aufsich und wie geht das weiter?

Das Ansinnen der Urheber, für Ihre Werke entsprechend entschädigt zu werden ist verständlich. Wer ein Musikstück, ein Foto oder einen Film schafft, soll dafür seinen Preis bekommen und einen Rechtsschutz gegen Urheberrechtsverletzungen zu. Jedoch gibt es meiner Ansicht im österreichischen Recht keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch gegenüber Providern, dass diese eine Webseite sperren. Zumal eine entsprechende Kontrolle ebenfalls nicht vorgesehen ist. Wen müsste nun ein Webseitenbetreiber klagen, dessen Webseite seiner Meinung nach zu unrecht von Providern gesperrt ist?

Es kann nicht sein, dass ein Provider darüber entscheiden muss, welche Seiten er sperrt und welche nicht. Wenn der Gesetzgeber tatsächlich Netzsperren einführen will, hat ein Gericht darüber zu entscheiden.

Insbesondere, da eine Festplattenabgabe (die wohl auch andere Speichermedien betreffen wird) geplant ist und vermutlich kurz vor der Tür steht, ist das Parlament dringend gefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Schliesslich ist es für keinen Bürger nachvollziehbar, wenn er eine Festplattenabgabe für Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material bezahlt, dies aber gar nicht Besitzen darf. Der Gesetzgeber kann das nicht ernsthaft zulassen.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert