DatenroamingImmer wieder liest man von horrenden Handyrechnungen, welche durch Roaming verursacht wurden. Dazu gab es bereits zahlreiche Gerichtsverfahren, die oft mit Vergleichen geendet haben. Allerdings gab es auch das ein oder andere Urteil, wonach den Mobilfunkbetreibern eine Warn- und Hinweispflicht obliegt und sie diese Beträge nicht einfordern können, wenn diese Pflichten vernachlässigt wurden (LG Feldkirch zu 2 R 284/10w). Letzte Woche gab es allerdings eine höchstgerichtliche Entscheidung, die dem Mobilfunkbetreiber, der rund 720 Euro für Roaminggebühren forderte. Der Kunde wohnt im grenznahen Inland und sein Datenstick hatte sich in eine ausländisches Netz eingebucht und so diese Kosten verursacht. Der OGH entschied, dass der Kunde sich durch seinen Wohnort und die entsprechende Anzeige hätte der Gefahr bewusst sein müssen und der Mobilfunkbetreiber somit seine Warn- und Hinweispflicht nicht verletzen konnte (OGH 7 Ob 217/13g).

Was lernen wir aus dieser Entscheidung? Zum einen, dass die österreichischen Mobilfunknetze in den grenznahen Regionen in Vorarlberg nach wie vor miserabel ausgebaut sind und hier städnig schweizer Netze wesentlich stärker sind, weshalb sich Handys gerne dort automatisch einbuchen. Das sollte man durch die entsprechenden Einstellungen ändern.

Zum anderen zeigt diese Entscheidung, wie dringend es das von der EU derzeit geplante Verbot der Roaminggebühren braucht. Selbst wenn man bewusst mit seinem Smartphone im Ausland surft, oder in einem ausländischen Netz, weil man das österreichischen an seinem Wohnort nicht empfangen kann, sind absurd. 55 Cent für ein Megabyte steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur Leistung.

Von Gregor

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