Privatkonkurs

Die Regierung ist zerstritten und bringt trotzdem so viele Gesetzesentwürfe ins Parlament ein, wie schon lange nicht. Vieles davon sind natürlich Wahlzuckerl, die den Fortbestand der Koalition sichern sollen.

Die Reform des Privatkonkurses gehört sicher dazu. Sie verspricht für Betroffene deutliche Erleichterungen, das sind meist Arbeitslose oder Geringverdiener. Gläubiger, die bis jetzt noch mit einer Quote von 10% rechnen konnten, gehen im Schlimmsten Fall leer aus.

Neben der Abschaffung der Mindestqoute verkürzt die Reform auch die Dauer des Abschöpfungsverfahrens. Statt bisher nach 7 Jahren sollen Schuldner nun bereits nach 5 Jahren Schuldenfreiheit erlangen können.

Wie läuft ein Privatkonkurs ab?

Anders als im Geschäftsleben kann ein Privatkonkurs nicht von einem Gläubiger, sondern nur vom Schuldner beantragt werden. Solange er dies nicht tut, können die Gläubiger zwar grundsätzlich jederzeit auf das Vermögen zugreifen und Gegenstände oder den Lohn pfänden – wenn vorhanden.

Oft ist das aber gerade nicht der Fall und bei den Gläubigern häufen sich die Gerichtskosten für die unzähligen Gehalts- und Fahrnisexkutionen. Beantragt der Schuldner die Konkurseröffnung, tritt ein sofortiger Zins- und Exekutionsstopp in Kraft.

Der Schuldner muss einen Zahlungsplan vorlegen, in dem er darlegt, wann er wie viel der Schulden zurückzahlen kann. Meistens ist ein erfahrener Schuldnerberater involiert, der dem Schuldner bei der Ausarbeitung des Zahlungsplans zur Seite steht.

Bisher musste im Zahlungsplan eine Mindestrückzahlungsqoute von 10% vorgesehen sein, damit er vom Konkursgericht angenommen werden konnte. D.H., wenn jemand 150.000 Euro Schulden angehäuft hat, muss er innerhalb von 7 Jahren mindestens 15.000 Euro zurückzahlen.

In vielen Fällen sind die betroffenen nicht dazu in der Lage diese Beträge selbst aufzubringen, sodass Verwandte oder Freunde etwas zuschiessen oder einen Privatkredit geben. Genau das soll mit dem neuen Privatkonkursrecht der Vergangenheit angehören.

Der Schuldner soll nur noch dass zurückzahlen müssen, was er aus eigener Kraft in der Lage ist aufzubringen. Neu ist darum auch, dass das Gericht den Zahlungsplan ohne Zustimmung der Gläubigerversammlung bewilligen kann.

Inkrafttreten wird die Reform am 1. November. Die Schuldnerberater verzeichnen seit einiger Zeit einen deutlichen Rückgang der Anträge. Es ist davon auszugehen, dass viele Betroffen nun auf die beschlossen Erleichterungen warten und es ab November zu einer Antragsflut kommen wird.

 

Von Gregor

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