Eine Rechtschutzversicherung kann eine tolle Sache sein, besonders wenn man unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Aber auch wenn man selbst sein Recht durchsetzen möchte, steht man unter Umständen vor der Entscheidung, ob man das Prozessrisiko tragen kann und will. Hat man glücklicherweise eine Rechtschutzversicherung, kann man relativ risikolos eine Klage einbringen, um zu versuchen seinen Anspruch durchzusetzen.
Nicht alle Rechtsschutzversicherung haben die gleichen Bedingungen. Bei der Auswahl der Versicherung sollten Sie deshalb auf das Kleingedruckte achten. ZPO.at gibt hier ein paar Tipps.
Ein häufiger Themenbereich, der in letzter Zeit immer häufiger ausgeschlossen wird sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungsgeschäften. Das liegt daran, das es in der Vergangenheit vermehrt zu Prozessen mit Krediten gekommen ist. Besonders Kreditnehmer mit Fremdwährungskrediten fühlten sich von ihren Banken falsch beraten und klagten mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung. Die Gerichtskosten sind hier meist hoch, da die Streitwerte hoch sind. Die Erfolgsaussichten sind dagegen eher schwer abzuschätzen. Viele Versicherung schliessen derartige Streitigkeiten von vornherein von der Deckung aus.
Allgemeine Ausschlussgründe
Ist Alkohol im Spiel, wird fast ausnahmslos von der Rechtsschutzversicherung die Deckung ausgeschlossen. Nun mag man daran denken, dass man sich immer ans Gesetz hält und das kein Problem darstellen sollte. Doch der Ausschluss gilt bei vielen Rechtsschutzversicherungen nicht nur, wenn die im Gesetz zulässigen Grenzen überschritten werden.
Ein Beispiel: Eine Person trinkt nach dem Feierabend in der Firma ein kleines Bier. Der Alkoholpegel beträgt vielleicht 0,2 Promille. Auf dem Nachhausweg verletzt ein anderer Fahrer den Vorrang. Bereits aufgrund dieser leichten Alkoholisierung, die gesetzlich zulässig ist, könnte die Versicherung aussteigen, wenn es über den Schaden zu einem Prozess kommt.
Ein weiterer Bereich, der in den Versicherungsbedingungen manchmal ausgeklammert wird, sind Prozesse mit der Versicherung selbst. Dabei geht es nicht nur um die Rechtsschutzdeckung, sondern um alle allenfalls bestehende Versicherungen mit einem Unternehmen. Wenn sich die Haushaltsversicherung nach einem Schaden weigert zu bezahlen, haben Sie in diesem Fall keine Möglichkeit mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung Ihr Recht durchzusetzen. ZPO.at empfiehlt darum die Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Unternehmen zu haben, als Ihre übrigen Versicherungen.
Braucht man überhaupt eine Rechtsschutzversicherung, wenn man bei der Arbeiterkammer ist?
Die AK bietet ihren Zwangsmitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung. In gewissen Fällen vertritt die Kammer auch vor Gericht und übernimmt die Prozesskosten. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist das der Fall. In diesem Fachbereich sind die die Sachbearbeiter der AK gut ausgebildet und kompetent. In anderen, komplizierteren Rechtsbereichen wünscht man sich besser einen spezialisierten Anwalt. Eine freie Anwaltswahl gibt es bei der Arbeiterkammer nicht. Hier vertritt der Sachbearbeiter, der gerade dafür eingeteilt wird.