Bauarbeiten

Heute wollen wir einige rechtliche Fragen zu Regiestunden besprechen.

Bauherren werden früher oder später damit konfrontiert, dass der Bau teurer wurde, als ursprünglich geplant. Selbst wer nur etwas kleines Ein- oder Umbauen lässt, steht mit unter vor diesem Problem. Regiearbeiten und Regiestunden sind in vielen Fällen zu einem erheblichen Teil dafür verantwortlich.

Was sind Regiearbeiten?`

Regiestunden in der Bauwirtschaft haben nichts mit Schauspiel zu tun. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die nicht im Rahmen des ursprünglich angebotenen Pauschalpreises erbracht werden. Der Regiearbeit steht also eine Mehrleistung, die der Bauherr erhält, gegenüber. Diese Mehrleistung kann einerseits darin begründet sein, dass der Bauherr während der Bauausführung zusätzliche Leistungen bestellt oder verursacht.

Ein Beispiel:

Bei der Besichtigung des Rohbaus stellt der Bauherr fest, dass er an einer Wand eine zusätzliche Steckdose wünscht. Die Baufirma kann nun sämtliche dafür anfallende Stunden als Regiestunden geltend machen – gegebenenfalls muss sie sich Stunden, die sie eingespart hat anrechnen lassen.

Nicht alle Regiearbeiten werden vom Bauherrn bestellt. Unerwartete Ereignisse verursachen ebenso oftmals einen Mehraufwand. Hat der Bauherr auch dafür aufzukommen?

Grundsätzlich ja, er muss die ungeplanten und nicht im Leistungsumfang des Angebots enthaltenen Leistungen bezahlen. Allerdings nur, wenn die Aufwendungen tatsächlich erbracht wurden, notwendig und zweckmässig waren.

Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (8 Ob 96/15y)bekräftigt hat, muss Bauherr für einen unzwckmässigen und unsachlichen Aufwand keine Regiestunden bezahlen. Bereits geleistete Zahlungen kann er gem. § 1431 ABGB   zurückfordern.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert