Reiseportal

FlugzeugIn den letzten Jahren sind immer mehr Vergleichsportale für Reisen auf den Markt gekommen. Online-Reisebüros haben naturgemäss eine hohes Interessen daran, in den Vergleichsportalen mit einem möglichst günstigen Preis angezeigt zu werden. Um das zu erreichen, sind einige Reisebüros dazu übergegangen zunächst einen sehr günstigen Preis anzuzeigen, und in später während der Buchung durch Servicegebühren den Preis in die Höhe zu treiben. Den Konsumenten wird somit die Vergleichbarkeit erschwert. Diese Praxis stösst bei Konsumentenschützer schon lange auf herbe Kritik. Einige Länder haben mit Gesetzen versucht dagegen vorzugehen, der Erfolg war jedoch mässig. Im Jänner hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gesprochen und diese Geschäftsmethode endgültig untersagt. Leider halten sich viele Online-Reisebüros nicht daran und zocken die Kunden weiter ab.

Wir haben das einmal getestet anhand der Plattform Fluege.de. Hier wird in der Flugsuche ein Preis von 112 Euro für einen Flug von München nach Berlin angezeigt. Wenn wir diesen Flug buchen wollen, müssen wir zunächst alle persönlichen Daten eingaben. Dann erst erscheint der „echte“ Flugpreis und da schlagen die Zuschläge und Gebühren kräftig zu Buche. Der Flug kostet dann insgesamt 158 Euro. Mit Kreditkartengebühren lassen sich diese Aufschläge nicht erklären, denn diese betragen maximal 3%. Es geht also offensichtlich nur darum, die Kunden über den Tisch zu ziehen. Zuerst sollen alle Daten eingegeben werden und dann hoffen die Anbieter wohl, dass die Kunden schon abschliessen, wenn ohnehin schon alles ausgefüllt wurde.

Preisvergleich

 

Preisvergleich

Auf den Webseiten der Airlines haben wir feststellt, dass das EuGH Urteil mehrheitlich eingehalten wird. Wenn wir als Konsumenten wollen, dass diese Abzocke aufhört, müssen wir unsere Reisen auf Plattformen buchen, die sich an das Gesetz halten und Flugpreiseis sofort vollständig und richtig anzeigen.

In letzter Zeit beobachten wir, dass Vergleichsportale die Kreditkarten- und Buchungsgebühren mit berücksichtigen. Allerdings müssen wir leider anmerken, dass diese vielfach nicht richtig berechnet werden.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert