In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, sogenannte Jahresremuneration. In sehr vielen Kollektivverträgen sind diese Sonderzahlungen jedoch vorgesehen, weshalb viele Arbeitnehmer Sie als üblich ansehen.
Da es jedoch keine Grundlage im Gesetz gibt, steht es den Kollektivvertragsparteien frei, Regelungen zu treffen ob und wann der Arbeitgeber Sonderzahlungen leisten muss. Einschränkungen und Rückzahlungsverpflichtungen sind dabei ebenso möglich.

Eine Klausel, die oft verwendet wird, besagt, dass Arbeitnehmer den Anspruch auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld verlieren, wenn Sie (rechtmässig) fristlos entlassen werden oder ohne wichtigen Grund vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden – sprich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Nun stellt sich die Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn der Arbeitnehmer im Juli das Urlaubsgeld ausbezahlt bekommen hat, jedoch kurz darauf nicht mehr zur Arbeit erscheint.
In diesem Fall muss das Urlaubsgeld zurückbezahlt werden.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert