SchlüsseldienstgebührenIn den deutschen Medien wird derzeit viel über Schlüsseldienste und Aufsperrservices berichtet. Offensichtlich gibt es einige schwarze Schaffe, welche die Notlage der Kunden schamlos ausnutzen. An Wochenenden wird teilweise 400 Euro für das Aufsperren einer Tür verlangt. ZPO.at hat sich das zum Anlass genommen, einmal einen Blick auf die Situation in Österreich zu werfen.

Um die heimischen Schlüsseldienste zu testen, haben wir bei mehreren Anbietern in verschiedenen Bundesländern angerufen und uns nach den Preisen für eine Türöffnung erkundigt. Die überwiegende Mehrheit der angerufenen Unternehmen war freundlich und erteilte uns bereitwillig Auskunft. Demnach kostet das Aufsperren unter der Woche zwischen 82 und 99 Euro. Teilweise kommt noch eine Anfahrtspauschale hinzu. Am Sonntag haben wir den Test wiederholt. Jetzt sind die Preise deutlich höher. Der günstigste Schlüsseldienst bietet uns an, uns für 180 Euro zu helfen. Das teuerste Angebot lag bei über 250 Euro zuzüglich Anfahrt.

Einige wenige Schlüsseldienste wollten uns am Telefon jedoch keinen Preis nennen. Uns wurde angegeben, dass es je nach Schloss unterschiedlich sei. Alte Zylinder seien leichter zu öffnen. Moderne Sicherheitszylinder würden Spezialwerkzeug erforderlich machen. Dadurch sei der Preis teurere. Was genau es kostet, könne man erst nach getaner Arbeit sagen.

Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht sehr unseriös. Um ein breiteres Bild über die Situation zu bekommen, haben wir mit der Innungsgruppe Metall-Kfz-Mechatronik, die für die Aufsperrdienste zuständig ist, gesprochen.

Innungsgeschäftsführer Mag. Christian Taschler teilte uns mit, das die Landesinnung Wien selbst eine Preiserhebung durchgeführt hat. Derzufolge belaufen sich die Kosten für das Aufsperren einer nur zugefallenen Tür zu üblichen Geschäftszeiten auf durchschnittlich 101 Euro. Sonntags liegen die Preise zwischen 115 und 215 Euro.

Ist die Türe jedoch versperrt, sind die Kosten für die Öffnung deutlich höher. Wochentags liegen sie dann bei bis zu 180 EUR und am Wochenende bei bis zu 300 Euro.

Grundsätzlich vereinbaren Kunden und Unternehmen den Umfang der Leistungen und den Preis dafür. Kunden haben das Recht auf die Erbringung der vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Preis zu bestehen. Sollten Unternehmen Leistungen oder Preise verrechnen, die nicht vereinbart waren, so können die Kunden die Bezahlung verweigern.

Beschwerden über Aufsperrdienste resultieren nach den Erfahrungen der Landesinnungsgeschäftsstelle im Wesentlichen aus folgenden Ursachen: unklare Leistungs- und Preisvereinbarungen und damit nachträgliche Beschwerden über „zu hohe Preise“, ungenügende Leistung des Aufsperrdienstes oder ungebührliches Verhalten der Mitarbeiter des Aufsperrdienstes den Kunden gegenüber.

Kunden, die mit dem Aufsperrdienst den Leistungsumfang und Preis zu wenig konkret vereinbaren, sind in der Regel jene Kunden, die über zu hohe Preis beschweren, nachdem sie den vollen Preis bereits bezahlt haben.

Viele Vermittlungsbemühungen der Landesinnungsgeschäftsstelle bei Reklamation über „hohe Preise“ zwischen Kunden und betroffenen Unternehmen blieben im Ergebnis ohne konkreten Erfolg.

In der Regel konnten die Unternehmen belegen, dass die verrechneten Leistungen erbracht wurden und argumentierten, dass die Kunden mit Preis und Leistung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einverstanden gewesen wären.

Die nachträgliche Reklamation über den Preis wurde trotz der Vermittlung durch die Experten der Landesinnung von den Unternehmen in der Regel abgelehnt und blieb wirkungslos.

Dort wo Aufsperrdienste ungenügende Leistungen erbringen, können die Kunden Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dieses Rechtsmittel ergreifen aufgrund mannigfacher Bedenken aber nur sehr wenige Kunden, so Innungsgeschäftsführer Mag. Taschler

 

Sollte es Ihnen tatsächlich passieren, dass Sie sich einmal Aussperren und auf die Hilfe eines Schlüsseldienstes angewiesen sind, sollten Sie telefonisch Preise vergleichen. Wir Ihnen kein Preis genannt, suchen Sie sich ein anderes Unternehmen. Es gibt viele Anbieter, die Ihnen gerne telefonisch einen Kostenvoranschlag machen. Sollte der Preis von der Vereinbarung abweichen oder aus Ihrer Sicht überteuert sein, empfehlen wir Ihnen keinesfalls bar zu bezahlen sondern auf eine Rechnung zu bestehen. Dann haben Sie grössere Chancen sich juristisch, auch aussergerichtlich zu einigen.

Von Gregor

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