Der OGH hat mit einer aktuellen Entscheidung zu 9 ObA 5/14x entscheiden, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht mit Ablauf der Befristung endet, wenn eine Arbeitnehmerin während des Arbeitsverhältnisse schwanger wird. Der Oberste Gerichtshof sieht es als diskriminierend an, wenn eine Arbeitnehmerin aufgrund der Schwangerschaft nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen wird.
Dem Gerichtshof ist wohl nicht bewusst, dass er mit dieser Entscheidung weiter zu einer Ungleichbehandlung und dem auseinanderdriften der Lohnschere beiträgt. Viele Unternehmer, werden Sie nun überlegen, ob Sie für eine befristete Stelle eine Frau oder doch eher lieber einen Mann einstellen. Ein Frau wird man wohl nur dann einstellen, wenn der Lohn entsprechend niedriger ist, um das Risiko auszugleichen.