Die Tariferhöhungswelle unter den heimischen Mobilfunkbetreibern hat nach der Sommerpause einen neuen Höhepunkt erreicht. Drei hat bekanntgegeben, dass zahlreiche Tarife angehoben werden. Die Preisanpassungen sind sehr üppig und grossflächig ausgefallen. Am heftigsten trifft es Konsumenten mit besonders günstigen Angeboten. So steigt beispielsweise die Grundgebühr für den Tarif Supernet 2000 von 10 auf 13 Euro – also um 30 %. Die Grundgebühr für die Tarife Europa und Europa 300 steigt von 25 auf 28 Euro – also um 12 %. Eine Übersicht über alle Preiserhöhungen finden Sie auf der 3 Webseite.
Zudem hat der Mobilfunkbetreiber angekündigt, dass nun alle Preise indexangepasst sind? Was bedeutet das? Die Preise werden jedes Jahr, entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst – sie steigen damit automatisch weiter und weiter. Begründet wird die Preiserhöhung mit steigenden Kosten für Investitionen und dem geänderten Nutzungsverhalten bei Flatrates. In Wahrheit dürfte die Preiserhöhung wohl damit zusammenhängen, dass in der Vergangenheit Anbieter weggefallen sind.
Sind Tariferhöhungen zulässig?
Grundsätzlich ja. Ein Unternehmen kann die Preise für Bestandskunden erhöhen. Im Gegenzug haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Nicht zulässig ist eine Tariferhöhung, wenn der Mobilfunkbetreiber vertraglich darauf verzichtet hat. Ebenso, wenn er seinerzeit durch entsprechende Werbemassnahmen suggeriert hat, dass er dies tun würde. Beispielsweise durch die Verwendung von Ausdrücken wie „Lebenslang“ oder „ein 3 Leben lang“.
Wie kann man sich gegen die Tariferhöhung wehren?
Die wirksamste Möglichkeit sich gegen die übermässigen Tariferhöhungen zu wehren ist Ihr Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn Sie ein Smartphone bekommen haben und dafür eine Vertragsbindung eingegangen sind, können Sie den Vertrag kündigen. Gerade in diesem Fall geht dem Anbieter Geld verloren. Die Smartphones sind sehr teuer und auf mehrere Jahre kalkuliert.
Wenn genügend Konsumenten von Ihrem Recht Gebrauch machen, werden es sich die Mobilfunkbetreiber in Zukunft vielleicht überlegen, eine erneute Tariferhöhung zu lancieren.
Vorlage Kündigung bei Drei
Damit es Ihnen leichter fällt, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen hat ZPO für Sie eine kostenlose Vorlage für eine Kündigung bei Drei (Hutchison Drei Austria) erstellt. Diese Kündigungsvorlage können Sie herunterladen und mit Ihren Daten ausfüllen. Senden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder per Fax an die angegebene Nummer.