skifahrenDie anhalten warmen Temperaturen erlauben zwar in vielen Skigebieten noch keinen durchgehenden Betrieb, trotzdem möchten wir uns heute mit einem wichtigen Thema für alle Ski- und Snowboardfahrer unter unseren Lesern auseinandersetzen, der Skihelmpflicht.

Gibt es eine Skihelmpflicht in Österreich?

Letzten Winter wurde viel über die Einführung einer allgemeinen Skihelmpflicht gesprochen. Wirklich durchsetzen könnten sich die Befürworter nicht. Nur in zwei Bundesländern, in Vorarlberg und Tirol, wurde eine Helmpflicht für Kinder eingeführt. Für Erwachsene blieb es bis jetzt nur bei einer Empfehlung.

Rechtlich ist diese Frage aber trotzdem noch nicht ganz abgeschlossen. Denn ähnlich wie bei der Helmpflicht für Fahrradfahrer, über die wir bereits berichtet haben, stellt sich bei Skifahrern oder Snowboardern die Frage der Mitschuld, wenn sie ohne Helm unterwegs sind.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass sportlich ambitionierte Fahrradfahrer eine Mitschuld an allfälligen Verletzungen tragen, denn unter dieser Personengruppe, gilt es allgemein als anerkannt, dass ein Helm getragen wir. Kann man das analog auf das Skifahren bzw. Snowboarden übertragen?

Befragungen haben gezeigt, dass die Zahl der Skifahrer, die einen Helm tragen, in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Wenn man sich unterschiedliche Quellen ansieht, kann man davon ausgehen, dass etwa 60% aller Wintersportler einen Helm tragen. Das reicht sicher noch nicht, um dies als allgemein anerkannt zu klassifizieren. Selbst wenn man davon diejenigen abzieht, die nur in der Hütte sitzen, dürfte das nach heutigem Stand nicht reichen, um eine Mitschuld zuzusprechen, wenn jemand ohne Helm verletzt wird.

Etwas anders würde ich das sehen, wenn es sich um besondere Ausübungsformen handelt. Heli-Skiing, Freestyle oder Half-Pipe-Fahren bringen höhere Risiken mit sich und wenn man sich da unter den Sportlern umsieht, stellt man fest, dass hier fast jeder einen Skihelm trägt.

Das bedeutet, wenn Sie derartigen Wintersport ausüben, und dabei verletzt werden, könnte Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden. Die Auswirkungen sind, dass Sie weniger Schmerzensgeld bekommen und unter Umständen ein Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.

Weshalb ist das so? Die Rechtsprechung geht davon aus, sich Menschen an die allgemein anerkannten Verhaltensregeln in Ihrem Verkehrskreis halten. Wenn es in einem Verkehrskreis eben anerkennt, ist, gewisse Schutzausrüstung zu tragen und jemand tut das nicht, dass ist er für die dadurch erlittenen Verletzungen selbst mit Schuld.

Unabhängig von der Skihelmpflicht ist der Helm ein guter und wichtiger Teil der Schutzausrüstung. Besonders sportlich ambitionierte Fahrer sollten darum auch ohne Verpflichtung einen Helm tragen.

Von Gregor

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