Der Verein für Konsumenteninformation hat mit einer Verbandsklage gegen den Pay-TV-Sender Sky einen Etappensieg errungen. Dem Sender kommen offenbar immer mehr Kunden abhanden. Die Nutzer tendieren eher zu Internet-TV-Angeboten wie Netflix oder Onlinefernsehen, die Bezahlangebote on-demand anbieten. Es ist nur eine Vermutung, aber es könnte sein, dass Sky die abhandengekommenen Einnahmen durch eine Gebührenerhöhung kompensieren wollte. Jedenfalls schickte der Sender ein Schreiben an seine Kunden und teilte mit, „Was sind zwei Euro im Vergleich zu einem guten Sportangebot?“.
Diese Gebührenerhöhung ist unwirksam, urteilte nun das Handelsgericht Wien. Entgeltanpassungen müssen besonderen Anforderungen entsprechen, das sei im gegenständlichen Fall verabsäumt worden. Insbesondere haben die Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Darauf ist deutlich hinzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts ist das nicht erfolgt. Die Formulierung, „Wir hoffen, dass Sie damit einverstanden sind“ macht es nicht klar, dass der Kunde durch nicht Reagieren der Anpassung zustimmt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit einer Berufung wird gerechnet.