Elektroauto Laden

Ein Elektroauto ist eine tolle Sache. Dank der verschiedenen Förderungen kann man viel Steuern sparen. Aufladen ist jedoch mühsam. Wenn man zu Hause lädt, steht nur wenig Leistung zur Verfügung und das Laden dauert sehr lange.

Nehmen wir als Beispiel einen Tesla mit einer 80 kw/h Batterie. An einer 380-V-Steckdose dauert es 10 Stunden, um das Elektroauto vollzuladen. Hat man nur ein gewöhnliche 220 V Steckdose zur Verfügung, dauert das Laden bis zu zwei Tagen.

Eine Alternative sind Schnellladestationen, von denen es immer mehr gibt. Um diese zu nutzen, braucht es eine Mitgliedschaft beim Betreiber der jeweiligen Station. Die Preise und die Bedingungen sind ganz unterschiedlich. Bei manchen Betreibern bezahlt man eine monatliche Gebühr und kann dafür unbegrenzt laden. Die Preise liegen dabei zwischen 10 und 19 Euro pro Monat. Zwei Anbieter, die Ihre Ladestationen nach diesem Model bereitstellen, sind Vlotte von VKW und Park&Charge. Andere Anbieter haben keine Fixkosten und rechnen die Ladung pro kw/h oder pro Minute ab. Newmotion oder EVpass gehören zu diesen Verbänden.

Smartrics kassiert mehrfach

Besonders teuer ist das Aufladen beim Wiener Anbieter Smartrics, der österreichweit 380 Lademöglichkeiten betreibt, die meisten davon sind Schnellladestationen mit 43 oder 50 kw/h. Smartrics kassiert mehrfach. Kunden müssen je nach Paket eine Grundgebühr bezahlen und einen Minutenpreis pro Ladung. Dieser beträgt bei einer Schnellladung bis zu 45 Cent pro Minute. Eine zweistündige Ladung kostet so 54 Euro. Umgerechnet auf eine kw/h sind das 67 Cent.

Das ist aber noch nicht alles. Neben der Grundgebühr und den teuren Ladekosten werden sogar noch versteckte Gebühren verrechnet. Wir haben es getestet.

Auf der Webseite habe ich mich für das Produkt Single.net angemeldet. Auf dieser Seite wird von einer Gebühr für diese Anmeldung kein Wort erwähnt. Im Gegenteil, es wird sehr stark der Eindruck erweckt, dass dieses Produkt keine Grundgebühr beinhaltet:

smartrics Tarife

Nach der Anmeldung bekam ich plötzlich und unerwartet eine Rechnung über eine Freischaltgebühr. Da man auch nach der Reklamation dem Hinweise, dass diese Gebühr versteckt und somit unzulässig ist, nicht auf diese Gebühr verzichten wollte, habe ich gem. § 11 FAGG und § 3 KSchG meinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf Kunden bei einem Rücktritt Kosten verrechnet werden, es sei denn, dass dies unter einer Ausnahmeregelung fallen würde. Kein Rücktrittsrecht besteht auch für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten. Das liegt aber hier nicht vor.

Ungeachtet dessen, dass die Gebühr ohnehin nicht verrechnet werden dürfte und bei einem Rücktritt schon gar nicht droht Smartics mit Mahngebühren und Inkasso, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird.

Auf Anfrage teilte Smartrics mit, dass bei Verträgen über Dienstleistungen, wie im Fall Single NET Vertrag, gemäss §16 FAGG einen angemessenen Betrag für bereits erbrachte Dienstleistungen fällig wird. Der Freischaltgebühr stünden Aufwände wie die Anlage des Kunden gegenüber.

Dass ich als Kunde im Computersystem von Smartrics erfasst bin, ist sicher eine tolle Sache, doch keine Leistung, die mir das Unternehmen erbracht hat, sondern ein interner Vorgang, für den bei einem Rücktritt keine Entschädigung verlangt werden darf.

Zusammenschlüsse stehen bevor

Einige Anbieter haben angekündigt, ihre Netze zusammenzulegen. Kunden können dann mit einer Mitgliedschaft bei anderen Verbänden laden. Ein Vergleich der Preise lohnt sich dann ganz besonders.

Von Gregor

Ein Gedanke zu “Smartrics – teures Laden für E-Auto Besitzer”
  1. Dieser Beitrag ist nun schon über 2 Jahre alt, aber bei Smartics wurde bis dato keine Verbesserung erreicht.
    In Deutschland gibt es inzwischen eine gesetzliche Regelung wonach die Abrechnung nach Strommenge und nicht nach Ladedauer zu erfolgen hat.
    In Österreich scheint dafür niemand zuständig zu sein. Zumindest wurde mir das auf Anfrage vom zuständigen Ministerium, von der E-Control und von Europakonsument in einer Antwort mitgeteilt.
    Ich fordere eine Abrechnung nach geladener Strommenge zu einem fairen Preis von etwa 35 Cent/kWh am DC-Lader

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