Wasserkaftwerk

Das Handelsgericht Wien hat der Preiserhöhung der Energieversorger zumindest vorerst einen Dämpfer verpasst.

Der Verbund hatte für viele Kund zum 1.5.2022 den Strompreis erhöht, indem er seine Preisänderungen an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt hatte. Doch das Handelsgericht Wien hat nun entschieden, dass diese Klausel im Kleingedruckten unzulässig ist.

Obwohl der Verbund Strom zu 100 % aus österreichischer Wasserkraft erzeugt, verrechnet er seinen Kund einen hohen Strompreis, der an einen Börsenindex gebunden ist. Verbraucher hatten sich darüber beschwert und das Gericht gab ihnen Recht.

Die Klausel mit der Überschrift “Wertsicherung Arbeitspreis”, die der Verbund zur Begründung seiner Preisänderungen angeführt hatte, wurde als überraschend und nachteilig für Kund eingestuft. Der Verbund hingegen hatte argumentiert, dass die Klausel eine Absicherung gegen zukünftige und stark schwankende Großhandelspreise darstellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber falls es bestätigt wird, müssen Kunden des Verbunds, die seit Mai 2022 erhöhte Entgelte bezahlt haben, möglicherweise eine Rückzahlung erwarten. Der Verbund geht allerdings in die nächste Instanz.

Was ist mit anderen Stromanbietern?

Die Arbeiterkammer Tirol hat kürzlich die geplanten Preiserhöhungen und Änderungen der Geschäftsbedingungen von verschiedenen Stromanbietern als “rechtsunwirksam” eingestuft. Der Präsident der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerl, erklärte, dass es sich hierbei um “Fantasiegeschichten” handele, um eine Erhöhung der Strompreise zu rechtfertigen.

Ein von Alexander Schopper, dem Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck, erstelltes Rechtsgutachten unterstützte die Entscheidung der Arbeiterkammer. Schopper erlaubte den Stromanbietern grundsätzlich Preiserhöhungen aufgrund eines neuen Gesetzes, betonte jedoch, dass diese Erhöhungen nur dann erlaubt seien, wenn sich die eigenen Kosten in Bezug auf die Kunden wirklich konkret erhöht haben. Diese Kosten müssten den Kundinnen und Kunden auch offen gelegt werden, was in den überprüften Fällen nicht geschehen sei.

In den vergangenen Monaten haben einige Stromanbieter die Erhöhung der Preise mit dem gestiegenen Strompreisindex begründet, was jedoch nicht immer ausreichend sei.

Die Arbeiterkammer droht mit Klage, falls die Stromanbieter nicht transparenter werden und die angekündigten Preiserhöhungen nicht auf ein notwendiges Maß angepasst werden. Insbesondere fordert sie von der TIWAG, dem Landesenergieversorger, die angekündigte Erhöhung im Juni zu überdenken. Andere Stromanbieter wie die Hall AG, das E-Werk Hopfgarten und die Wörgler Stadtwerke haben die hohen Einkaufspreise bereits seit Monaten weitergegeben, was für Bestandskunden der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) weitgehend übernommen wurde. Neukunden müssen bereits den erhöhten Strompreis bezahlen.

Von Gregor

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