ReiserechtReisen Sie öfter mit dem Flugzeug, haben Sie sicher schon erlebt, was passiert wenn der Flug annuliert wird und ausfällt oder wenn man von der Airline nicht befördert wird, weil der Flug überbucht ist. Um den Fluggästen mehr Rechte zu geben und die Airlines anzuspornen, mehr für Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu tun hat die EU-Kommission bereits vor einigen Jahren die Fluggastrechteverordnung beschlossen. Nach dieser Verordnung sind Airlines, je nach Strecke und dauer der Verspätung verpflichtet, den Fluggästen eine Entschädigung zu bezahlen.

Von sogenannten Low-Cost-Carrieren wie Ryanair würde man nun vielleicht erwarten, dass man bei einem Flugausfall, diese Entschädigung nur sehr widerwillig und mühsam bekommen würde. Bei einer Airline wie der Swiss, die für einen Kurzstreckenflug gerne schon mal über 300 Euro verlangt, würde man sich erwarten besser behandelt werden, wenn das überaltete Flugerät wieder einmal einen Ausfall verursacht.

Bei meinem letzten Flug mit Swiss habe ich es selbst erlebt, wie die Passagiere im Regen stehen gelassen werden. Für die Airline wäre es problemlos möglich gewesen eine Ersatzmaschine zu schicken oder einen Ersatztransport z.B. mit einem Bus zu organisieren. Dies hat die Airline aus wirtschaftlichen Gründen nicht getan, denn der Flug war nur mit wenigen Passagieren gebucht. Ich habe dem Kundendienst meine Forderung gemeldet und um die Auszahlung der in der Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Entschädigung von EUR 250 Gebeten. Die Swiss teilte mir dazu folgendes mit:

„Für SWISS stellt dieser technische Defekt einen aussergewöhnlichen Umstand dar. Wenn ein technisches Problem eintritt, das nicht vorhersehbar und die Fluggesellschaft dieses nicht beeinflussen konnte, liegt kein Fall vor, bei welchem die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU Verordnung 261/2004 greifen.“

Gerade Airlines, die über die Konkurrenz von Billigfliegern jammern und sich auf die Fahne schreiben eine premium Airline zu sein, wie die Swiss das tut, sollten die Passagiere nicht so im Regen stehen lassen und sich wenigstens die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen, die einem zustehen bezahlen.

Von Gregor

Ein Gedanke zu “Swiss verweigert Passagieren Entschädigung wegen Verspätung”

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