Dass Eltern für ein Kind unterhaltspflichtig sind, bis es selbsterhaltungsfähig ist ist klar und für jeden nachvollziehbar. Ebenso klar sollte doch eigentlich klar und logisch sein, dass ein erwachsenes Kind, wenn es die Selbsterhaltungsfähigkeit erlangt hat nicht mehr von seinen Eltern Unterhalt verlangen kann. Etwas anders sieht das jedoch der OGH in einer aktuellen Entscheidung.

In diesem Verfahren ging es um einen 22 jährigen Oberösterreicher, der eine Ausbildung zum Maler gemacht hatte. Danach arbeitete er über einen Arbeitskräfteüberlasser bei einem Malerbetrieb als Hilfsarbeiter. Weshalb er diese Stelle aufgab, ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Der junge Mann bezog daraufhin Arbeitslosengeld und die sog. Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Da ihm dies wohl nicht genug war, beantragte er im Ausserstreitverfahren, dass ihm seine Eltern Unterhalt bezahlen müssen, da er noch nicht selbsterhaltungsfähig sei. Das Erstgericht wies den Antrag ab und stellte fest, dass er problemlos ein Anstellung als in seinem gelernten Beruf als Maler finden könnte. Daher sei er selbsterhaltungsfähig.

Der Antragsteller legte gegen diese Entscheidung Rekurs ein. Das Instanzgericht teilte zwar grundsätzlich die Rechtsmeinung des Erstgerichts, verwies die Rechtssache jedoch zurück an das Erstgericht. Es seien weitere Feststellungen zu treffen. Insbesondere sei ein Sachverständigengutachten eines Berufskundlers einzuholen, ob der Antragsteller tatsächlich als Maler einen Job finden könnte. Auch gegen diesen Beschluss erhob der Antragsteller ein Rechtsmittel und der Fall landete beim OGH.

Dieser stellte nun fest, dass es gar nicht darauf ankommt, ob der 22 Jährige in der Lage ist eine Stelle zu finden. Die Mindestsicherung sei kein Einkommen und daher sei er nicht selbsterhaltungsfähig. Daraus folgt, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind.

Meiner Meinung nach hat der OGH damit weit über Ziel hinausgeschossen, denn mit dieser Entscheidung (4 Ob 29/14i) könnte wohl jeder unabhängig vom Alter noch Unterhalt von seinen Eltern verlangen, er zu faul zum Arbeiten ist. Das kann es nicht sein.

Von Gregor

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