affenselfiei
Quelle: Wikimedia
Fotograf: Affe, mit der kamera von David Slater

Im Standard war diese Woche von David Slater, einem Fotografen zu lesen, der einen Fototrip in den Jungle machte. Dabei wurde ihm von einem Affen der Fotoapparat entwendet. Anschliessen machte der Affe damit ein Selfie (ein Selbstporträt). Dieses lustige Foto landete irgendwie auf Wikipedia. Der Fotograf droht nun die Wikimedia Stiftung, die Betreiberin von Wikipedia auf Unterlassung zu klagen. Wie ist dies rechtlich zu beurteilen? Wer hat das Urheberrecht an einem Foto?

Eingangs möchte ich erwähnen, dass ich die Situation nur aus der österreichischen Perspektive beurteilen kann und den Fall darstellen, wie er nach österreichischem Recht zu entscheiden wäre. Tatsächlich wird in diesem Fall aber amerikanisches oder indonesisches Recht zur Anwendung kommen, da das Foto in Indonesien entstanden ist und der Fotograf sowie die Wikimedia Stiftung in den USA ihren Sitz haben.

Gem. dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG) kommt das Urheberrecht eines Fotos dem Fotografen zu. Unabhängig davon, wer auf dem Foto abgebildet ist, wer das Foto geplant hat oder wem die Kamera gehört. Der Fotograf ist derjenige, der zum Gelingen des Bildes durch seine Fähigkeiten beiträgt. Selbst der wer das Foto in Auftrag gibt und bezahlt, hat damit kein Urheberrecht und nicht automatisch ein Nutzungsrecht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung zu 4 Ob 3/91 selbst die Veröffentlichung eines eigenen Passfotos ohne Zustimmung des Fotografen als nicht zulässig angesehen.

Wer spitzfindig ist, könnte nun auf die Frage kommen, was ist, wenn das Foto mit dem Selbstauslöser getätigt wird. Eine gesicherte Rechtsprechung dazu gibt es leider nicht. Meiner Auffassung nach ist es dennoch der Fotograf, der die Kamera einstellt, die Schärfe, Blende und Belichtung wählt. Ebenfalls wählt er die Dauer der Verzögerung des Selbstauslösers. Daher ist er wohl der Schöpfer des Bildes und damit dessen Urheber.

Anders sieht es nach meiner Meinung bei Fotofallen aus. Dabei wird das Foto von einem Bewegungsmelder ausgelöst. Der Fotograf ist nicht in der Nähe. Er weiss nicht, was fotografiert wird, wann das Foto aufgenommen wird. Es könnte sein, dass der Fotoapparat verrutsch ist und ganz etwas anderes aufnimmt als vom Fotografen geplant. Daher kann er nicht der Urheber eines solchen Fotos sein.

Wie sieht das aber nun bei unserem Affen-Selfie aus? Wir können sicher davon ausgehen, dass David Slater nicht die Idee hatte, dass ihm der Fotoapparat entwendet wird. Ebenso wenig hatte er Einfluss darauf, was der Affe fotografiert. Die Einstellungen der Belichtung und Schärfe sind in diesem Fall ein reines Zufallsprodukt. Die Tatsache, dass ihm die Kamera, mit der das Bild entstanden ist gehört, würde ihn hierzulande nicht zum Urheber machen.

 

 

 

Von Gregor

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