Nach einer Scheidung kommt es immmer wieder vor, dass Mütter die gemeinsamen Kinder als Druckmittel einsetzen oder dem Vater den Umgang gänzlich verweigern. Väterrechte bestehen dagegen oft nur auf dem Papier. Nach dem Gesetz haben Elternteile, bei denen das Kind nicht lebt einen Anspruch auf den regelmässigen Umgang mit dem Kind – das umgangssprachliche Besuchsrecht.

Dieses Recht kann vor Gericht auch erwirkt werden. Die Rechtsdurchsetzung gestaltet sich in der Praxis schwierig. Verweigert ein Elternteil, meistens die Mutter, dem anderen Elternteil das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht, kann dieser nur wenig tun, um das Urteil durchzusetzen. Die Rechtsprechung möchte es den betroffenen Kindern nicht zumuten, jede Woche vom Gerichtsvollzieher oder der Polizei abgeholt werden, nur um das Besuchsrecht durchzusetzen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun in einem Urteil betroffenen Vätern nun in einem Urteil (3 Ob 86/16t) zumindest eine kleine rechtliche Möglichkeit in die Handgegeben.

Dem Urteil zugrunde lag ein langjähriger Familienstreit. Nach der Scheidung versuchte die Mutter alles, um die Kinder von Ihrem Ex-Ehemann zu entfremden. Sie unternahm alles, um den Umgang des Vaters mit den Kindern zu unterbinden. Dazu gehörte auch die negative Beeinflussung der Kinder.

Einen rechtfertigenden Grund, den Umgang zu unterbinden, konnte das Gericht nicht erkennen. Deshalb sah es der OGH als Verfehlung im Sinne von § 74 EheG an. Die Rechtsfolge davon ist, dass die Ehefrau den Anspruch auf Ehegattenunterhalt verwirkt hat.

Zwar hilft das einem Vater nicht direkt, das Besuchsrecht durchzusetzen, aber die finanziellen Einbussen können im ein oder anderen Fall durchaus dazu führen, dass sie Ihre Väterrechte ausüben können.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass dies nur den Ehegattenunterhalt betrifft, und den Kindesunterhalt. Das Kind ist schliesslich nicht für die Verweigerung des Besuchsrechts verantwortlich.

Von Gregor

Ein Gedanke zu “Väterrechte gesterkt”
  1. danke für diesen bericht. rechtsinformationen für männer gibt es leider so gut wie keine. wenn man sich die sehr, sehr langen listen der beratungsstellen für frauen ansieht ist das auch kein wunder.

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