Kann man einfach eine Vermietete Wohnung verkaufen? Kurze Antwort: Ja man kann. Lange Antwort: Man sollte an die Folgen denken.
Der Verkauf einer Wohnung, die Vermietet ist, hat Einfluss auf das Mietverhältnis. Zuerst sollte man sich die Frage stellen, ob die Wohnung unter das MRG fällt. Dabei kommt es nicht darauf an ob sie dem Voll- oder Teilanwendungsbereich unterliegt. Ist das der Fall, so gilt der Grundsatz “Kauf bricht Miete nicht”. Der Käufer der Wohnung tritt 1:1 in den Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten. Der Mieter muss sich dann mit dem neuen Eigentümer und Vermieter abfinden. Wobei dieser natürlich alle Miterschutzgesetze einhalten muss.
Anders ist die Sache, wenn die Immobilie nicht dem MRG unterliegt. Beispielsweise weil es sich um ein Einfamilienhaus handelt. In diesem Fall erhält der Käufer ein Sonderkündigungsrecht und kann den Mietvertrag kündigen. Nutzt er dieses nicht, bleibt auch in diesem Fall der Mietvertrag bestehen.