Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn man trotz Reisewarnung in ins Ausland fährt?
Darf man in ein Land reisen, wenn es eine Reisewarnung gibt?
In Österreich ist die Personenfreizügigkeit ein Grundrecht, dass auch die Ausreise umfasst. Das ist in §4 Staatsgrundgesetz geregelt. Demnach darf, ausser aus Gründen der Wehrpflicht, die Ausreise nicht eingeschränkt werden.
Wer also in Österreich verlassen möchte, darf das tun, ohne sich strafbar zu machen. Dennoch hat eine Reisewarnung auch rechtliche Folgen.
Konsulargebühren
Das Konsulargebührengesetz sieht verschiedene Gebühren vor, die für konsularische Hilfe im Ausland vorgeschrieben wird. Darunter fällt nicht nur die Rückhöhlung von Urlaubern aus dem Ausland. Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum man im Ausland konsularische Hilfe in Anspruch nimmt: Krankheit, ein verlorener Reisepass, eine gestohlene Geldtasche mit allen Karten, weil man Ärger mit der Polizei im Reiseland hat,…
Für all diese Fälle muss man grundsätzlich sämtliche Aufwände, die dem Konsulat verursacht wurden, ersetzen. Im §9 kennt das Konsulargebührengesetz allerdings Bestimmung, dass auf die Einhebung verzichtet werden kann. In der Praxis passiert das sehr häufig. Das Aussenministerium hat jedoch klar gemacht, dass bei einer Reise in eine Land mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) und insbesondere in Ländern, für die eine Reisewarnung (Stufe 6) gilt, davon nicht gebraucht gemacht wird.
Es besteht also ein Risiko, wegen Kleinigkeiten wie einem gestohlenen Pass auf einer hohen Rechnung sitzen zu bleiben. Weiters wurde auch klargestellt, dass eine Rückholung nicht garantiert werden kann.
Versicherung
Viele Versicherungen, nicht nur Reiseversicherungen sondern auch Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherungen haben in ihren Versicherungsbestimmungen, dass die Haftung der Versicherung in Ländern mit einer Reisewarnung ausgeschlossen ist. Das sollte man unbedingt prüfen um nicht, wenn man einen Unfall hat, auf den Unfallkosten oder einer Krankenhausrechnung sitzenbleibt.
Was ist, wenn man sich mit COVID ansteckt?
Arbeitsrechtlich gab es hier sehr viele Diskussionen, ob ein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss, wenn sich ein Arbeitnehmer im Ausland mit COVID angesteckt hat oder vorsorglich in Quarantäne muss. Das wurde nun klargestellt. In den Ländern mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuhalten.