Was ist ein Versäumungsurteil?
Bei dieser Art der gerichtlichen Erledigung wird aus formellen Gründen ein Urteil gefällt, ohne dass der Rechtsstreit inhaltlich geprüft wird. Das bedeutet, dass eine Partei den Prozess verliert, obwohl sie in der Sache an und für sich Recht bekommen würde.
Das Instrument des Versäumungsurteils soll einer möglichen Prozessverschleppung vorbeuten.
Wann gibt es ein Versäumungsurteil?
Ein Versäumungsurteil gibt es nur bei der ersten Tagsatzung. Kommt der Kläger oder der Beklagte nicht zu dieser Verhandlung, erlässt der Richter auf Antrag der Gegenpartei ein Versäumungsurteil. Besteht bei diesem Zivilprozess wegen der Streithöhe Anwaltspflicht und kommt die Partei ohne Rechtsanwalt so gilt dies laut ZPO so, als ob man gar nicht anwesend ist.
Bei späteren Tagsatzungen kann es kein Versäumungsurteil mehr geben. Dann muss das Gericht aufgrund der bisherigen Verfahrenslage in der Sache entscheiden.
Was kann man gegen ein Versäumungsurteil tun?
Nach dem ein Versäumungsurteil rechtskräftig geworden ist, hat es Bestand. Wegen des Grundsatzes Ne Bis in iden (nicht zwei Mal in der selben Sache), darf ein Gericht nicht nochmals in diesem Fall entscheiden. Das gilt auch, wenn inhaltlich das Gesetz eigentlich auf der Seite der anderen Partei wäre.
Dass dieses Prinzip auch für negativer Versäumungsurteile, bei denen der Kläger den Prozess verloren hat, gilt, hat der OGH kürlich in der Entscheidung OGH 4 Ob 185/16h ausdrücklich klargestellt.