Eine Versicherung Abzuschliessen ist heute einfach als jemals zuvor. Nur ein paar Klicks und schon ist das Haus, die Wohnung oder das Auto gut und günstig versichert.
Doch bei beim Ausfüllen der Versicherungsfragen ist mit grosser Sorgfalt vorzugehen. Jüngst machte ein Verscherungsnehmer diesbezügliche Erfahrungen. Nach einem Zivilprozess, der durch drei Instanzen ging, bleibt er neben den Gerichts- und Anwaltskosten auf dem Schaden sitzen.
Was ist geschehen. Der Man kaufte ein Haus bei einer Versteigerung. Vor dem Versteigerungstermin besichtigte er das Gebäude nicht. Nachdem er es erworben hatte, stellte er fest, dass der Zustand mehr als Marode war. Auch das Gutachten, das bei der Versteigerung vorlag, bestätigte dies.
Dennoch wollte er das Haus absichern und schloss online eine Gebäudeversicherung ab. Im Online-Formular stand unter anderem die Frage, ob das Gebäude in einem bautechnisch einwandfreien Zustand sei. Dies beantwortete er mit ja.
Einige Jahre später brannte das Haus ab. Die Versicherung lehnte die Deckung ab und der Versicherungsnehmer klagte – ohne Erfolg.
Die Begründung ist eindeutig: Gerade so individuelle Fragen müssen mit grösster Sorgfalt gelesen und wahrheitsgemäss beantwortet werden. Bereits eine leichte Fahrlässigkeit führt dazu, dass die Versicherung leistungsfrei wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Versicherungsvertrag auch abgeschlossen hätte, wenn die Frage korrekt beantwortet worden wäre. Alleine die Tatsache, dass falsche Angeben gemacht wurden, und die Entscheidung des Versicherers so beinflusst werden könne, genügt.
Von dem her sollte jeder genau lesen, was er online ausfüllt. Besonders bei Versicherungen.