Verweigert eine Mutter dem Vater das Besuchsrecht und den Umgang mit den Kindern, ist das menschlich sehr schlimm.
Rechtlich ist die Situation sehr schwierig, denn eine zwangsweise Durchsetzung des Besuchsrechts findet in Österreich nicht statt. Der Grund dafür ist, dass die Rechtsprechung es dem Kind nicht zumutet, dass es von der Polizei mit Gewalt der Mutter entrissen wird.
Bei längerer, grundloser Verweigerung des Besuchsrechts gibt es zwar die Möglichkeit, dass das Gericht der Mutter die Obsorge entzieht, weil diese Weigerung gegen das Kindeswohl geht. Dafür sind allerdings noch weitere Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere muss der Vater in der Lage sein, sich jeden Tag um das Kind zu kümmern. Bei vielen Vätern, die Vollzeit berufstätig sind, ist das oft nicht der Fall.
Ein Rechtsanwalt, der einen Vater vertritt, konnte nun auf einer anderen Schiene einen Erfolg für seinen Mandanten erzielen. Er klagte die geschiedene Frau auf die Zahlung von Schmerzensgeld, weil ihm durch das rechtswidrige Verhalten der Kindsmutter psychische Schmerzen entstanden sind.
Das Gericht billigte nun einen Schmerzensgeldanspruch in der Höhe von 6.100 Euro, da die Kindsmutter den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu unrecht verweigert. Zudem muss sie für die Kosten einer Psychotherapie aufkommen.
Natürlich kann kein Geld der Welt die Zeit mit dem Kind ersetzen. Wenn aber die Mutter regelmässig zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wird, wird sie sich vermutlich sehr schnell überlegen, ob Sie die rechtswidrige Verweigerung des Besuchsrechts aufgibt.