KameraüberwachungDatenschützer und Verfassungsexperten haben es schon lange gewusst. Selbst die EU, von der die Idee der Vorratsdatenspeicherung ursprünglich gekommen ist, hat bereits erkannt, dass sie nicht im Einklang mit den Grundrechten und Grundwerten der Europäischen Union steht. In Österreich hat es etwas länger gedauert. Bis zuletzt hat die Bundesregierung das Gesetz verteidigt. Nun ist es Geschichte, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung zu G 47/2012u klargestellt: Die Vorratsdatenspeicherung ist illegal.

Was bedeutet das und wie ist dieses Urteil zu verstehen?

Nach den Anschlägen im Jahr 2015 in Madrid und London hat die EU eine Richtlinie erlassen, um durch eine bessere Überwachung der Bürger solche Verbrechen zukünftig zu verhindern. Nach der voreiligen Umsetzung der Richtlinie in Österreich wurden Anbieter von Telefon, Mobilfunk und Internet dazu gezwungen Verbindungsdaten für 6 Monate zu speicher. Die Strafverfolgungsbehörden konnten, teils ohne richterlichen Beschluss, auf diese Daten zugreifen. So war es für jeden Polizisten möglich von jedem Bürger ein sogenanntes Bewegungsprofil zu erstellen. Mit einem solchen sieht man auf einen Blick nicht nur wer mit wem telefoniert oder E-Mail-Verkehr hatte sonder dank der Standortdaten, wer wann wo war, wer sich mit wem wo getroffen hat usw.

DDR Vorratsdatenspeicherung
So wurden die Bürger in der DDR überwacht.

Nach der Entscheidung des VfGH müsste ein derart gravierender Eingriff in die Grundrechte so gestaltet sein, dass er mit dem Datenschutzgesetz und der Menschenrechtskonvention im Einklang steht. Dabei ist ein wichtiger Begriff die Verhältnismässigkeit. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber eine Abwägung zwischen den Rechten der Menschen, die von dem Eingriff betroffen sind und, dem Interesse an der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten andererseits treffen muss.

Bei der Vorratsdatenspeicherung ist fast jeder Österreicher betroffen. Seit dem Inkrafttreten wurden jedoch keine Schweren Verbrechen aufgeklärt. Lediglich kleiner Delikte wie Diebstähle konnten dadurch gelöst werden. Meiner Meinung nach hätte zumindest ein Teil dieser Fälle ohne Auswertung der Vorratsdaten genauso aufgeklärt werden können.

Aus diesem Grund sei der schwere Eingriff in die Persönlichkeitsentfaltung aller, die durch die Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht gestellt wurden eine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Privatsphäre. Der VfGH hob das entsprechende Gesetz mit sofortiger Wirkung auf. Sobald dieses Erkenntnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt es ausser kraft. Das wird in den nächsten Tagen passieren.

Von Gregor

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