Original Produkt
Produkt ist ein Original

Der Irrglaube, dass “Original” kein geschützter Begriff ist und man doch alles irgendwie als original zeichnen darf, ist weit verbreitet. Es stimmt zwar, dass es kein geschützter Begriff ist, und es damit keine Probleme mit dem Markenrecht gibt, solange man nicht eine Produktfälschung als original anpreist, doch ganz so einfach ist es nicht.

Mit dieser Frage befasste sich kürzlich der OGH und hat dazu ein erhellendes Urteil erlassen (OGH 4 OB 83/22t).

In diesem Fall ging es darum, dass ein Hersteller von Zirbenprodukten seine Produkte beispielsweise als “Original Zirben Gute Nacht Set” bezeichnete. Das ist – so dieses Urteil – nicht zulässig.

Als Rechtsquelle beriefen sich die Höchstrichter auf §2 UWG. Es geht also darum, dass Kunden durch die Bezeichnung original getäuscht werden könnten.

Was sind die Voraussetzungen, dass man ein Produkt als Original bewerben darf?

Hierfür gibt es nach dem erwähnten OGH Urteil zwei Möglichkeiten. Entweder, Original bezieht sich auf einen bestimmten Hersteller oder einen bestimmten Herstellungsprozess.

Original Hersteller

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine eingetragene Marke zu haben oder ein besonders bekannter Hersteller zu sein. Auch wenn das OGH Urteil zwischen den Zeilen etwas anderes vermuten lässt. Man kann durchaus Meier’s Original Apfelkuchen verkaufen. Jedem Kunden wird klar sein, dass damit mein Hausrezept gemeint ist. Von einer Täuschung im Sinne des §2 UWG kann man dann wohl nicht ausgehen.

Was natürlich nicht geht, ist einen fremden Namen oder eine fremde Marke zu verwenden.

Originale Methoden

Etwas komplizierter wird es, wenn sich das Original im Produktnamen auf einen Prozess oder eine bestimmte Methode bezieht. Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es geschützte geografische Herkunftsbezeichnungen gibt. Diese werden von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt.

Der Herkunfts- und Spezialitätenschutz ist mit einer EU-Richtlinie eingeführt worden. Voraussetzung für den Schutz ist eine Eintragung beim Patentamt. Was den Spezialitätenschutz angeht, so gibt es in Österreich derzeit nur drei Eintragungen: Heumilch, Schaf-Heumilich und Ziegen-Heumilch.

Bei den Herkunftsbezeichnungen ist die Liste etwas länger, Wachauer Marillen oder Vorarlberger Bergkäse sind nur ein paar Beispiele. Derartige Bezeichnungen dürfen nicht ohne weiteres verwendet werden, selbst wenn die Produkte nach denselben “Original” Methoden hergestellt werden. Doch nur weil eine Herkunftsbezeichnung nicht eingetragen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass man sie einfach für seine Produkte verwenden darf.

Im gegenständlichen Fall urteilten die Richter jedenfalls, dass “Original Zirben Gute Nacht Set” weder auf den Hersteller noch auf eine bestimmte Herstellungsmethode hindeutet. Der Zusatz Original sei daher geeignet, Kunden zu täuschen. Diese könnten davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein Produkt handelt, dass sich besonders von anderen unterscheidet, was es nicht tut.

Daher ist die Verwendung von Original in diesem Fall unzulässig. Wir können daher nur dazu raten, mit dem Begriff und anderen Marketing-Floskeln vorsichtig umzugehen und lieber einmal zusätzlich um Rat fragen.

Der OGH spricht im gegenständlichen Urteil davon, dass ein Patentschutz für ein Verfahren notwendig sei. Das kann in vielen Fällen zweckdienlich sein. Mit der Eintragung eines Patents bestätigt das Patentamt, dass ein Verfahren einzigartig ist. Diese Methode darf dann nur vom Patentinhaber oder seinen Lizenznehmern verwendet werden.

Es ist sicher richtig, dass die Bezeichnung Original XY-Gerät gerade suggeriert, dass hier ein Patentschutz vorliegt, und diese Methode besonders ist. Doch ist das aus meiner Sicht nicht in jedem Fall so zu sehen. Nicht jede Herstellungsmethode ist patentierbar. Oft gibt es eine lange Tradition, wie gewisse Produkte hergestellt werden und wenn es jedem vernünftigen Kunden klar ist, dass es sich “nur” um diese Methode handelt, und jeder diese verwenden darf – manche es aber nicht tun, dann kann wohl eher nicht von einer Täuschung ausgegangen werden.

Von Gregor

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