Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig verlieren die Gläubiger sehr viel Geld. Oft sind es Banken, die bei einer Pleite die höchsten Aussenstände haben. Darum ist es nicht verwunderlich, dass sie alles daran setzten, die beste Ausgangssituation im Konkursverfahren zu schaffen. Nicht immer halten sich dabei alle an die Gesetze. Jüngst gab es dazu und Vorarlberg einen Zivilprozess, der erst vom OGH rechtskräftig entschieden werden konnte.
Der Tankstellenbetreiber S******** GmbH musste im März 2010 Konkurs anmelden. Der Grund für die finanzielle Schieflage waren Investitionen in ein Biodiesel-Projekt, dass nicht den erwarteten Ertrag gebracht hat. Die L****** GmbH, die das Unternehmen beliefert hatte, zur mittels Lastschrift die Rechnungsbeträge vom Konto ein, welches das Unternehmen bei der V********* Bank hatte ein. Die Bank buchte die Beträge veranlasste eine Rückbuchung auf das Konto der S****** GmbH. Der Lieferant warf der Bank vor, das Sie finanziellen Situation wusste, als sie diese Rückbuchung vornahm.
Obwohl die Vertreter den Bank bis zu letzt beteuerten, nichts falsch gemacht zu haben, war das Höchstgericht anderer Auffassung. Die Bank muss demnach für den Schaden des Treibstofflieferanten in voller Höhe haften.